Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat auf seiner Internetseite aktuelle Informationen zum neuen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) veröffentlicht. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.
Das BAFA erklärt auf der Seite, was sich in dem neuen Gesetz verändert hat. Dazu gehört beispielsweise, dass der Anlagenbetreiber erstmals den KWK-Zuschlag nicht nur für den ausgespeisten KWK-Strom, sondern ab 2009 auch für den ‚selbstgenutzten’ Strom erhält. "Da der Text der der KWKG-Novelle (§ 4 Abs. 3a) keine zeitliche Einschränkungen enthält, wird keine Unterscheidung zwischen KWK-Anlagen getroffen, die nach Inkrafttreten der Novelle in Betrieb genommen werden und denen, die davor in Betrieb genommen wurden", interpretiert das BAFA.
Neben Informationen zum KWKG erhält die Internetseite auch Aktuelles zum "Mini-KWK-Impulsprogramm (siehe dazu auch top agrar, 11/2008). Das Internetangebot finden Sie auf: www.bafa.de/bafa/de/energie/kraft_waerme_kopplung/kwk_anlagen/index.html