Beim Einstieg in die Flexibilisierung sollten Biogasanlagenbetreiber die Chance nutzen, die Anlage fit für die Zeit nach Auslaufen der EEG-Vergütung zu machen. Dabei sollten sie nicht nur die doppelte Überbauung wählen, riet Uwe Welteke-Fabricius von dem Beraternetzwerk „Flexperten“auf dem Seminar „EEG 2017 – Biogasnutzung im nächsten Jahrzehnt“, das die Ländliche Erwachsenenbildung (LEB) Niedersachsen gestern (21.09.2016) in Nienburg durchgeführt hat. Dazu machte er eine einfache Rechnung auf: Wer die zehn Jahre Flexprämie in Anspruch nimmt und zu einem bestehenden Blockheizkraftwerk (BHKW) mit 500 Kilowatt (kW) ein neues BHKW der gleichen Größe installiert („doppelte Überbauung“) und dieses 8.000 Stunden im Jahr betreibt, erreicht nach zehn Jahren 80.000 Betriebsstunden. Denn in der Regel wird bei der Flexibilisierung hauptsächlich das neue BHKW genutzt, weil es einen höheren elektrischen Wirkungsgrad besitzt und das bestehende wegen seines hohen Alters geschont werden muss. „Nach Ablauf der EEG-Vergütung hätte der Betreiber dann zwei weitestgehend abgenutzte BHKW. Wer dann eine Verlängerung über die Ausschreibung anstrebt, muss auf jeden Fall wieder neu in ein BHKW investieren“, erklärte Welteke-Fabricius.
Anders sei es, wenn der Betreiber zu dem BHKW mit 500 kW Bemessungsleistung ein Aggregat mit 2.000 kW stellt und dieses im Jahr nur noch ca. 2.200 Stunden betreibt. Dann erreicht er nach zehn Jahren rund 22.000 Betriebsstunden und könnte mit diesem BHKW noch weitere zehn Jahre an Ausschreibungen teilnehmen. „Viele Betreiber denken bei der Flexibilisierung nur an den Regelenergiemarkt, aber die Preise dort sind zusammengebrochen, das Marktvolumen ist auch nur sehr gering. Es geht aber um den Fahrplanbetriebund die Deckung der Stromlücken, wenn in den nächsten Jahren Atom- und Kohlekraftwerke stillgelegt werden“, begründete er, warum er in dem Einstieg in die „echte“ Flexibilität noch erhebliches Potenzial sieht.
Anhand eines Beispiels zeigte der Berater, dass auch die Wärmenutzung neben der Flex-Prämie für Anlagen in der Ausschreibung eine wichtige Erlösquelle ist. Wer diese nutze, könnte ein deutlich günstigeres Gebot abgeben oder eine höhere Gewinnmarge erzielen. Nur mit Wärmenutzung und starker Flexibilisierung könne man sich die besten Chancen bei der Ausschreibung sichern.