Der im vergangenen Jahr gegründete Biogasrat hat ein Positionspapier veröffentlicht. Darin fordert der Verband:
• Die Hürden, um mit Biogas auch im Neu- und Altbau heizen zu können, müssten schnell abgebaut werden. Der Biogasrat macht sich daher für eine Beimischung vom Biomethan ins Erdgas stark. Es müsse aber sichergestellt werden, dass das Biogas dann möglichst effizient genutzt werde. Um den Wärmemarkt für Biogas zu öffnen, sei eine kurzfristige Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) notwendig. Der Biogasrat weist darauf hin, das anderenfalls die Ziele der Bundesregierung hinsichtlich der CO2-Minderung und Aufwuchs der Biomasse als Energieträger nicht zu erreichen sein. Das in der Gasnetz-Zugangsverordnung definierte Ziel, bis zum Jahr 2020 sechs Milliarden Kubikmeter Biomethan ins Erdgasnetz einzuspeisen, könnte nicht einmal annähernd erfüllt werden. • Außerdem fordert der Verband, den Markt für Bioerdgas zu öffnen und sicherzustellen, dass Einspeiseanlagen schnell an das Erdgasnetz angeschlossen werden. Der Biogasrat lehnt jedoch ein Biogaseinspeisegesetz, wie es der Fachverband Biogas fordert, ab. Ein solches Regelwerk garantiere dem Biogaserzeuger jenseits des Marktgeschehens einen politisch definierten Preis, für den dann der Netzbetreiber das Biogas weiterverkaufen müsse. Dies vertrage sich nicht mit dem Prinzip der Trennung von Netzbetrieb und Erzeugung bzw. Handel. Ein freier Biomethanhandel hätte keine