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Biokraftstoffe: Brunner fordert einfache Verordnungen

Eine einfache und flexible Umsetzung der im Januar in Kraft tretenden Nachhaltigkeitsverordnungen für Biokraftstoffe hat Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in einem Schreiben an Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen gefordert.

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Eine einfache und flexible Umsetzung der im Januar in Kraft tretenden Nachhaltigkeitsverordnungen für Biokraftstoffe hat Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in einem Schreiben an Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen gefordert.


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"Wir sollten den von der EU vorgegebenen Rahmen voll ausnutzen und die Verordnungen in Deutschland so umsetzen, dass sie auch den Erfordernissen des Wirtschaftslebens gerecht werden", schreibt Brunner. Deutschland setzt mit den beiden Verordnungen für Autos und Blockheizkraftwerke als erstes europäisches Mitgliedsland die EU-Vorgaben zum Nachweis der nachhaltigen Produktion der Biokraftstoffe um. Diese werden danach künftig nur steuerbegünstigt, wenn sie bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Allerdings gibt es derzeit noch zu wenig zertifizierte Ware auf dem Markt. Landhandel, Biokraftstoffwirtschaft und Mineralölwirtschaft hätten deswegen bereits mehrfach auf diese Schwierigkeiten bei der Umsetzung und die damit einhergehende Gefährdung der Versorgung hingewiesen. Nach den Worten des Ministers könne man mit entsprechenden Vereinfachungen und Übergangslösungen diesen Problemen begegnen.


Der Freistaat ist laut Brunner bereits im Bundesrat tätig geworden und hat in der Stellungnahme zur Einführung der Kraftstoffsorte E10 einen Beschluss zur Vereinfachung erreicht: Danach soll die Saldierung der Massenbilanz zwischen den Betriebsstätten eines Unternehmens ermöglicht und der Bilanzierungszeitraum von einem Vierteljahr auf ein ganzes Jahr erweitert werden. Eine Übergangsregelung für diesen Winter fordert Brunner aber auch für die Betreiber kleiner, wärmegeführter Blockheizkraftwerke zur Wohnhausheizung. Denn diese dürften sonst Restmengen an Pflanzenölkraftstoff, den sie für den Winter bereits eingelagert haben, ab 1. Januar nicht mehr einsetzen, ohne gravierende Verluste bei der Stromeinspeisevergütung hinnehmen zu müssen.

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