Das wurde vergangene Woche bei einer Verbändeanhörung zum Gesetz über die KWK-Förderung deutlich. Die meisten Experten waren sich dort einig, dass die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen, vor allem die Deckelung der jährlichen Zuschüsse auf maximal 750 Mio Euro, nicht ausreicht, um den KWK-Stromanteil wie geplant auf 25 % bis 2020 zu verdoppeln.
Klaus Traube vom KWK-Bundesverband sprach sich dafür aus, entweder die jährliche Höchstsumme entsprechend einer Initiative des Bundesrats auf 950 Mio Euro anzuheben oder die Dauer des gesamten Förderprogramms um mehrere Jahre zu verlängern. Anträge auf finanzielle Unterstützung sollten nicht nur wie bislang vorgesehen bis Ende 2014, sondern bis 2020 gestellt werden können.
Andere Experten plädierten dafür, die besonders in der Anlaufphase des Programms naturgemäß nicht ausgeschöpften Mittel der Höchstfördersumme auf spätere Jahre zu übertragen und nicht verfallen zu lassen. Nur so könne Investoren in KWK-Anlagen Planungssicherheit garantiert werden.