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Das ändert sich für Sie im 2013

Mit dem neuen Jahr treten einige Änderungen für Energiekunden in Kraft. Diese betreffen zum Beispiel staatlich festgelegte Strompreisbestandteile, den Standby-Verbrauch von Elektrogeräten im Haushalt oder die Nachrüstung von Solaranlagen. Darauf weist der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hin. 1. Bürger zahlen für Offshore-Ausbau Am 1.

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Mit dem neuen Jahr treten einige Änderungen für Energiekunden in Kraft. Diese betreffen zum Beispiel staatlich festgelegte Strompreisbestandteile, den Standby-Verbrauch von Elektrogeräten im Haushalt oder die Nachrüstung von Solaranlagen. Darauf weist der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hin.


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1. Bürger zahlen für Offshore-Ausbau


Am 1. Januar wird die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Kraft treten. Der Gesetzgeber hat damit unter anderem die Einführung der neuen Offshore-Haftungsumlage in Höhe von 0,25 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) festgelegt. Mit dieser Umlage werden die Haftungsrisiken bei einer verzögerten Netzanbindung von Offshore-Windparks zum Teil auf die Allgemeinheit umgelegt, die anderweitig nicht abgesichert werden können.


2. Strom wird teurer


Darüber hinaus ändern sich ab Januar 2013 weitere staatlich festgelegte Bestandteile am Strompreis: Die Umlage nach Paragraph 19 der Stromnetzentgeltverordnung verdoppelt sich auf 0,329 ct/kWh, die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz wurde auf 0,126 ct/kWh festgelegt. Die Werte wurden von den vier Übertragungsnetzbetreibern ermittelt. Darüber hinaus steigt die EEG-Umlage um 47 Prozent auf 5,277 ct/kWh. Der Anteil aller staatlich induzierten Bestandteile des Strompreises steigt im Jahr 2013 auf rund 50 Prozent – die Gesamtbelastung des Staatsanteils wird sich damit auf über 30 Milliarden Euro summieren, schätzt der BDEW.


3. Wechselrichter werden nachgerüstet


Im neuen Jahr beginnt die flächendeckende Nachrüstung von Photovoltaik-Anlagen. Hintergrund ist die stark schwankende Einspeisung ins Stromnetz, die zu Problemen bei der Systemstabilität führen kann. Seit 2005 ist aufgrund technischer Richtlinien vorgeschrieben, dass sich PV-Anlagen bei einer bestimmten Frequenz automatisch abschalten. Da dies bei den betroffenen Anlagen zeitgleich geschieht, könnte es aufgrund der Vielzahl neu installierter PV-Anlagen aber zu Ausfällen im Stromnetz kommen. Damit sich die Anlagen in Zukunft nicht gleichzeitig, sondern in einem gestuften Prozess vom Netz trennen, sind die Netzbetreiber nun gesetzlich zur Nachrüstung der Wechselrichter und die Anlagenbetreiber zu entsprechender Kooperation verpflichtet. Kleine Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung sind von der Aktion nicht betroffen. Auch neue Anlagen ab April 2011 sind bereits auf dem neuesten Stand. Viele Betreiber von Solaranlagen, die von der Nachrüstung betroffen sind, haben in den vergangenen Wochen bereits Post von ihrem Netzbetreiber erhalten und sind aufgefordert, den gesendeten Fragebogen innerhalb von vier Wochen an den Netzbetreiber ausgefüllt zurückzusenden. Den Anlagenbetreibern entstehen dabei keine Kosten. Dabei ist allerdings deutlich daraufhin zuweisen, dass wenn die Anlagenbetreiber die Frist zur Rücksendung verstreichen lassen, die Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet sind, die Einspeisevergütung bis zur Übersendung der vollständig und korrekt ausgefüllten Fragebögen einzustellen.


4. Elektrofahrzeuge bleiben steuerfrei


Auch bei der Besteuerung von Elektrofahrzeugen wird es im neuen Jahr Änderungen geben. Die bestehende Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge wurde von bislang fünf auf zehn Jahre ausgedehnt. Laut Kraftfahrzeugsteuergesetz gilt dies für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb, die zwischen 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2015 erstmalig zugelassen wurden bzw. werden. Durch die Verlängerung der Steuerfreistellung will die Bundesregierung ihrem ehrgeizigen Ziel, bis zum Jahr 2020 eine Million Elektroautos auf die Straße zu bringen, näher kommen.


5. Standby-Verbrauch wird gedrosselt


Neuerungen gibt es zum 1. Januar zudem bei den Regelungen zum Standby-Verbrauch elektrischer Geräte. Seit Anfang 2010 begrenzt eine Verordnung der europäischen Ökodesign-Richtlinie den Standby-Verbrauch neuer Geräte auf zwei Watt, im Januar 2013 wird der zugelassene Standby-Verbrauch auf ein Watt halbiert. Bei Geräten ohne Statusanzeige wird der zulässige Verbrauch sogar auf ein halbes Watt reduziert. Insbesondere der Stromverbrauch von Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik wird noch immer unterschätzt: Diese Geräte benötigen nicht nur während der Nutzung, sondern auch im Stand-by-Modus Strom. Die Kosten dafür können sich im ungünstigen Fall auf 150 Euro und mehr pro Jahr im Haushalt addieren, so der BDEW. Bereits im Handel stehende Geräte dürfen aber weiter verkauft werden. Der Branchenverband rät daher, vor dem Gerätekauf diesen Punkt der Energieeffizienz gezielt nachzufragen und zu vergleichen.

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