Die dritte Ausschreibungsrunde für die Stromvergütung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen hat begonnen. Das hat die Bundesnetzagentur letzte Woche verkündet.
Für diesen Gebotstermin beträgt das Ausschreibungsvolumen 200 Megawatt (MW) und damit 50 MW mehr als bei den beiden ersten Runden. Der Höchstwert und damit der maximal zu bietende Wert beträgt 11,09 Cent pro Kilowattstunde. Bieter können ihre Gebote für diese Ausschreibungsrunde bis zum 1. Dezember 2015 abgeben. Auch können diejenigen Bieter mit ihren Projekten teilnehmen, die in einer der ersten beiden Runden keinen Zuschlag erhalten haben.
Ebenso wie in der zweiten Runde gilt auch dieses Mal das Einheitspreisverfahren („Uniform Pricing“). Dabei wird der Gebotswert des höchsten und damit letzten bezuschlagten Gebots der Zuschlagswert aller anderen erfolgreichen Gebote. Ab dem kommenden Jahr wird wieder das sogenannte 'pay-as-bid'-Verfahren angewendet, bei dem erfolgreiche Bieter den Zuschlag zu dem jeweils von ihnen angebotenen Wert bekommen.
In der letzten Ausschreibungsrunde vom August 2015 mussten über 10 % der Gebote wegen Formfehlern ausgeschlossen werden. Um die erfolgreiche Gebotsabgabe zu erleichtern, hat die Bundesnetzagentur ihre Hinweise zur Gebotsabgabe auf ihrer Internetseite aktualisiert. Die Vorgaben der Freiflächenausschreibungsverordnung sind strikt und sehen bei Formverstößen einen Ausschluss der Gebote vor.
Allgemeine Hintergrundinformationen zu den Photovoltaik-Freiflächenausschreibungen sind unter www.bundesnetzagentur.de/ee-ausschreibungen veröffentlicht.