Die EU forciert den Aufbau eines europaweiten Tankstellennetzes für alternative Kraftstoffe wie zum Beispiel Erdgas und Bio-Erdgas. Wenige Wochen vor der Europawahl verabschiedete das Parlament gestern eine entsprechende Richtlinie.
Danach soll es bis 2020 in allen Mitgliedstaaten möglich sein, in Städten und Ballungszentren flächendeckend Erdgas zu tanken. Hinzu kommt, dass bis 2025 eine angemessene Anzahl an Erdgastankstellen entlang des Transeuropäischen Verkehrsnetzes zur Verfügung stehen soll. Als Entfernung zwischen den einzelnen Erdgastankstellen empfiehlt die Richtlinie einen Maximalabstand von 150 Kilometern.
"Wir begrüßen, dass nun endlich eine Richtlinie für alle EU-Länder existiert, die den Rahmen für den Tankstellenausbau und die Preistransparenz für alternative Kraftstoffe festlegt", so Dr. Timm Kehler, Geschäftsführer der erdgas mobil. Der Verband ist eine Initiative führender Unternehmen der deutschen Gaswirtschaft, um Erdgas und Bio-Erdgas als Kraftstoff stärker auf dem Markt zu etablieren. "Es bedarf europaweit mehr Erdgastankstellen und einer besseren Vergleichbarkeit der Kraftstoffpreise, um für Erdgas und Bio-Erdgas als Kraftstoff eine höhere Akzeptanz im Markt zu erzielen", so Kehler weiter.
EU will weg vom Öl
Hintergrund der neuen Richtlinie ist der politische Wunsch, die Abhängigkeit von Erdöl deutlich zu senken und alternative Antriebe mit dem Infrastrukturausbau zu fördern. Dies ist nicht nur mit Umweltvorteilen verbunden, sondern hat auch konkrete wirtschaftliche Hintergründe. Laut EU-Rat könnten durch die Umsetzung der Rahmenbedingungen die Ausgaben für Erdöl bis 2030 um 2,3 Milliarden Euro pro Jahr sinken. Eine Milliarde Euro pro Jahr könnte zusätzlich eingespart werden, weil Preisschwankungen aufgrund der höheren Versorgungssicherheit eine geringere Rolle spielen.
Die Mitgliedsstaaten der EU haben nun zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Kommission wird im Nachgang die Ergebnisse beurteilen und bewerten, ob die nationalen Ziele genügen, um die Tankstelleninfrastruktur ausreichend auszubauen. Auf Basis dieser Bewertung wird dann letztlich darüber entschieden, ob verbindliche Ziele auf EU-Ebene - wie ursprünglich von der Kommission vorgeschlagen - erforderlich sind.