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Erstes Gutachten des Expertenrats für Klimaschutz: Pandemie sorgt für Zielerfüllung

Der erste Bericht des Expertenrats für Klimafragen bewertet die Vorjahresschätzung des Umweltbundesamts zum Treibhausgas-Ausstoß und macht Vorschläge zum künftigen Prozess.

Lesezeit: 4 Minuten

Es findet sich kein Anhaltspunkt dafür, dass das Umweltbundesamt (UBA) bei der Treibhausbilanz Fehler gemacht hat. Die berichteten Emissionswerte lagen für alle im Bundesklimaschutzgesetz genannten Sektoren mit Ausnahme des Gebäudesektors unterhalb der jahresscharf im Gesetz vorgegebenen Zielwerte. Das stellte der Expertenrat für Klimafragen am 15. April 2021 in seinem ersten Bericht fest. Damit bringt sich im September 2020 von der Bundesregierung berufene unabhängige Gremium erstmalig in den Mechanismus ein, der das Erreichen der nationalen Klimaschutzziele sicherstellen soll.

Der Befund des Rates lautet: Der Verkehrssektor hätte ohne die Pandemie seine im Bundes-Klimaschutzgesetz vorgegebene maximale Emissionsmenge überschritten. Alle anderen Sektoren hätten ihr jeweiliges Ziel eingehalten, auch der Gebäudesektor. Die umfassende Analyse nimmt auch Bezug auf den kürzlich vom Europäischen Rat gefassten Beschluss, dass die Treibhausgasemissionen EU-weit im Jahr 2030 statt um 40 um 55 Prozent niedriger liegen sollen als 1990, und diskutiert die möglichen Folgen für die nationalen Sektorziele in Deutschland. „Angesichts des dynamischen Umfelds erscheint es als verfehlt, über Erfolg oder Misserfolg des Klimaschutzes in einem bestimmten Sektor allein auf Basis einer einzigen Zahl zu urteilen“, erläutert Hans-Martin Henning, der Vorsitzende des Expertenrats. „Zudem ist die Momentaufnahme unscharf. Die von uns analysierten Datenunsicherheiten und der spätere Korrekturbedarf liegen bei einigen Sektoren in der Größe der gesetzlich geforderten jährlichen Minderung, teilweise sogar darüber.“

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Deutsche Umwelthilfe nimmt Bauminister in die Pflicht

Bauminister Horst Seehofer muss jetzt bis spätestens 15. Juli ein Sofortprogramm vorlegen, das Maßnahmen enthält, mit denen die geforderten CO₂ -Einsparungen im Gebäudebereich realisiert werden können. Das verlangt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit Blick auf den heutigen Expertenbericht. Erst im März 2021 hatte die DUH auf Grundlage des Klimaschutzgesetzes die Bundesregierung auf Einhaltung der Klimaziele in den Sektoren Energie, Industrie, Landwirtschaft und auch Gebäude verklagt.Die DUH fordert, das Klimaschutzinstrument „CO₂-Bepreisung“ so auszurichten, dass es auch wirken könne: Die Hauseigentümer müssten 100 Prozent der CO₂-Preisumlage für unsanierte Gebäude und fossil betriebene Heizungen tragen, nicht die Mieter. Außerdem sollte für eine bessere Datengrundlage ab sofort für jedes Gebäude in Deutschland, egal ob privat oder öffentlich, ein Energiebedarfsausweis angefertigt werden. Ohne Daten befinde sich die Bundesregierung weiter im Blindflug, das habe auch das Gutachten des Expertenrats deutlich gemacht, kommentiert die DUH.

Bauwirtschaft ist optimistisch

"Das Zwischenziel der Minderung der Treibhausgasemissionen, insbesondere der CO₂-Emissionen, hat Deutschland erreicht. Das geht aus dem 8. Monitoringbericht des Bundeswirtschaftsministeriums zur Energiewende sowie aus Zahlen des Umweltbundesamtes hervor“, erklärt Marcus Nachbauer, Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft. „Wir dürfen uns aber auf diesen Zahlen nicht ausruhen, denn im Bereich der energetischen Gebäudesanierung gibt es weiterhin viel zu tun“, betont er.

Im Gebäudebereich wurden seit 1990 die Treibhausgasemissionen (THG) um 42,9 % auf 120 Mio. t CO₂-Äquivalente reduziert. Damit ist das im Energiekonzept aus dem Jahre 2010 über alle Sektoren hinweg gesetzte Ziel von 40 % bis 2020 übertroffen. „Das ist eine gute Bilanz. Auch wenn der Gebäudesektor sein Sektorziel, was ihm mit dem Klimaschutzgesetz aufgegeben war, um 2 Mio. t und damit um 2,9 % verfehlt hat, hat sich die Energieeffizienz von Gebäuden stetig verbessert“, lautet sein Fazit. Denn auch die für 2020 vorgegebene Zielmarke für den Anteil Erneuerbarer Energie am Wärmeverbrauch von 14 % ist mit 14,3 % (2018) und 14,5 % (2019) bereits erfüllt worden. Ebenso sei der nicht erneuerbare Primärenergieanteil von 2008 bis 2019 um 23,2 % zurückgegangen, 2018 waren es sogar 26 %. „Auch hier ist die Zielmarke von 20 % übererfüllt. Damit sind wir auf einem guten Pfad, um das Ziel einer Reduktion um 55 % bis 2030 zu erreichen“, so Nachbauer.

Die Expertenkommission empfiehlt in ihrer Stellungnahme zum Monitoringbericht unter anderem, dass nicht nur Bundesgebäude ihrer Vorbildwirkung verpflichtend ab 2022 nachkommen, sondern eine Verdopplung der Sanierungsrate auch für landeseigene Gebäude übernommen werden sollte. „Dabei dürfen aus unserer Sicht auch die kommunalen Gebäude wie auch sämtliche Industrie- und Wirtschaftsgebäude nicht außer Betracht gelassen werden“, ergänzt er.

Die Bundesvereinigung geht jedoch davon aus, dass die verbesserten Fördersätze der KfW-Programme, die Einführung der steuerlichen Förderung und die Aufstockung des CO₂-Gebäudesanierungsprogramms ihre volle Wirkung erst noch entfalten werden. Daher gelte es, den eingeschlagenen Weg des Informierens und Förderns weiterzugehen und jetzt nicht einfach die Anforderungen an die Energieeffizienz zu verschärfen: Bauen und Wohnen müssten für alle bezahlbar bleiben.

Den Bericht des Expertenrates finden Sie hier: https://expertenrat-klima.de/publikationen/

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