Über die Nachhaltigkeitskriterien für Biotreibstoffe herrscht zwischen den EU-Mitgliedstaaten weitgehend Einvernehmen. Der Brüsseler Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) unterstützte in der vergangenen Woche die Kernelemente eines geringfügig überarbeiteten Kompromissentwurfs der amtierenden französischen EU-Ratspräsidentschaft.
Danach müssen Biotreibstoffe ab 2010 den Kohlendioxyd-Ausstoß gegenüber fossilen Kraftstoffen um mindestens 35 % und ab 2017 um wenigstens 50 % senken, um bei der Erfüllung des Zehn-Prozent-Biospritziels angerechnet zu werden. Bis spätestens 2014 soll die Europäische Kommission die für 2017 vorgesehene Anforderung an die Ausstoßminderung im Lichte des technischen Fortschritts überprüfen. Falls die Emissionseinsparung von 50 % ihrer Meinung nach zu streng ist, soll sie dem EU-Ministerrat und dem Europäischen Parlament einen Änderungsvorschlag unterbreiten.
Biotreibstoffe dürfen außerdem nicht von Flächen mit hoher Ar-tenvielfalt - dazu zählen beispielsweise Naturschutzgebiete - und von Flächen mit hohem Kohlenstoffgehalt - wie beispielsweise Feuchtgebieten - stammen. Diese Auflagen gelten sowohl für heimischen als auch für importierten Biosprit. Die Cross-Compliance-Regeln müssen hingegen ausschließlich in der EU beim Anbau von Kulturen zur Biospriterzeugung eingehalten werden. Die Ausweitung von Cross Compliance auf Drittländer würde die Gemein-schaft in der Welthandelsorganisation (WTO) angreifbar machen, verlautete aus dem französischen Umweltministerium.