Der Bundesrat hat die Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) gebilligt. In seiner Sitzung am vergangenen Freitag (18.12.) stimmte er dem entsprechenden Gesetzentwurf des Bundestages zu. Die Novelle soll bereits zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.
In der Endfassung wurden einige Anregungen der Länderkammer übernommen. Unter anderem wird der Förderrahmen bis Ende 2022 verlängert, um mehr Planungssicherheit zu schaffen. KWK-Anlagen, die Kohle als Brennstoff verwenden, werden zukünftig nicht mehr unterstützt. Für derzeit im Bau befindliche Kohle-KWK-Projekte besteht jedoch Vertrauensschutz.
Finanziert wird die Förderung durch eine Umlage auf den Strompreis. Das Gesetz hebt den Kostendeckel für die betreffende Umlage auf 1,5 Mrd Euro jährlich an. In einer ergänzenden Entschließung kritisierte der Bundesrat, dass der Bundestag weitere Punkte seiner Stellungnahme nur unzureichend berücksichtigt habe. Insbesondere die mit dem Gesetz angestrebte Nettostromerzeugung aus KWK-Anlagen bleibe deutlich hinter der Forderung von 25 % bis zum Jahr 2020 zurück. Zudem enthalte der Gesetzesbeschluss eine Reihe von Verordnungsermächtigungen, die nicht die Zustimmungsbedürftigkeit durch ihn vorsähen, kritisierte der Bundesrat und verwies auf die regional diversifizierte KWK-Landschaft und der damit in den Ländern „verankerten Kenntnis über die Situation der Anlagenbetreiber“.
Die Länderkammer stellte klar, dass sie auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichte, um ein Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2016 nicht zu gefährden. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, im Rahmen der Überprüfung der Zielerreichung mit den Ländern in den Dialog zu treten und frühzeitig eine Perspektive für die Technologie, auch über 2025 hinaus, zu erörtern. Die Branchenverbände hatten wiederholt die Novelle kritisiert. Die Bioenergieverbände bemängelten vor allem, dass die KWK-Konzepte und Wärmenetze nicht für erneuerbare Energien geöffnet würden.