Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

Regierung passt Gebührenverordnung zur EEG-Umlage an

Die Regierung hat die Gebührenverordnung zur Besondere-Ausgleichsregelung der Umlage im Zuge des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) angepasst.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Regierung hat die Gebührenverordnung zur Ausgleichsregelung der EEG-Umlage angepasst. Zum Verständnis: Stromintensive Betriebe können sich von der EEG-Umlage befreien lassen. Dafür fällt allerdings eine Gebühr an.


Das Wichtigste zum Thema Energie freitags, alle 4 Wochen per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Der Aufwand für die Bearbeitung der Anträge sei gestiegen, heißt es zur Begründung im Bundeswirtschaftsministerium. Das liege vor allem an der EEG-Novelle. Die Regierung habe im Zuge des Gesetzesänderungen auch die Ausgleichsregelung umfassend überarbeitet und an die neuen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU- Kommission angepasst. Die dort vorgegebenen Kriterien müssten detailliert überprüft werden, insbesondere die Zuordnung der Unternehmen zu bestimmten strom- und handelsintensiven Branchen. Statt bislang rund 7 Mio. Euro betrage der Verwaltungsaufwand künftig daher jährlich 12,75 Mio. Euro.

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.