Die Regierung hat die Gebührenverordnung zur Ausgleichsregelung der EEG-Umlage angepasst. Zum Verständnis: Stromintensive Betriebe können sich von der EEG-Umlage befreien lassen. Dafür fällt allerdings eine Gebühr an.
Der Aufwand für die Bearbeitung der Anträge sei gestiegen, heißt es zur Begründung im Bundeswirtschaftsministerium. Das liege vor allem an der EEG-Novelle. Die Regierung habe im Zuge des Gesetzesänderungen auch die Ausgleichsregelung umfassend überarbeitet und an die neuen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU- Kommission angepasst. Die dort vorgegebenen Kriterien müssten detailliert überprüft werden, insbesondere die Zuordnung der Unternehmen zu bestimmten strom- und handelsintensiven Branchen. Statt bislang rund 7 Mio. Euro betrage der Verwaltungsaufwand künftig daher jährlich 12,75 Mio. Euro.