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Verschiebung der Nachhaltigkeitspflicht in trockenen Tüchern

Betreiber von Blockheizkraftwerken (BHKW), die Strom aus Pflanzenöl erzeugen, müssen die nachhaltige Produktion der Rohstoffe erst ab 1. Januar 2011 nachweisen. Das bestimmt das Gesetz zur Vermeidung kurzfristiger Marktengpässe bei flüssiger Biomasse, dem der Bundesrat bei seiner Sitzung am vergangenen Freitag zugestimmt hat.

Lesezeit: 1 Minuten

Betreiber von Blockheizkraftwerken (BHKW), die Strom aus Pflanzenöl erzeugen, müssen die nachhaltige Produktion der Rohstoffe erst ab 1. Januar 2011 nachweisen. Das bestimmt das Gesetz zur Vermeidung kurzfristiger Marktengpässe bei flüssiger Biomasse, dem der Bundesrat bei seiner Sitzung am vergangenen Freitag zugestimmt hat. Der Bundestag hatte die im Gesetzentwurf enthaltene Verschiebung der Nachhaltigkeitszertifizierung um sechs Monate bereits Mitte Juni verabschiedet, meldet der Nachrichtendienst Agra-Europe.


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Mit dem Gesetz kommt das Parlament Wünschen der Wirtschaft entgegen, die eine Umsetzung der Nachhaltigkeits-Zertifizierung bis zum 1. Juli für nicht möglich hielt.


Hintergründe zum Thema finden Sie auch hier: Zertifizierung von Pflanzenöl verschoben.

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