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Windenergie: Ausschreibungsvolumen soll steigen

Die NRW-Landesregierung setzt sich im Bundesrat für eine kurzfristige Erhöhung der Ausschreibungsmengen für Windenergie an Land ein. Die Branche begrüßt den Schritt.

Lesezeit: 3 Minuten

Mit einer Erhöhung der Ausschreibungsmenge um insgesamt 1.400 Megawatt (MW) im Jahr 2018 will die nordrhein-westfälische Landesregierungeinem Ausbaueinbruch bei der Windenergie vorbeugen. Dies geht aus einer am Mittwoch (10.01.2018) veröffentlichten Bundesratsinitiative hervor. Reiner Priggen, Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) sieht darin einen zwingend notwendigen Schritt, um einen Strukturbruch in der Branche zu verhindern: „Die Landesregierung hat erkannt, dass eine massive Ausbaulücke und ein herber Einschnitt in der gesamten Wertschöpfungskette rund um die Windenergie drohen. Die Maßnahmen sind geeignet, die Realisierungswahrscheinlichkeit neuer Projekte zu erhöhen und die drohende Lücke zunächst abzumildern.“ Bereits Mitte 2017 hatte der LEE NRW in einer Landespressekonferenz auf den drohenden Strukturbruch hingewiesen und ein schnelles Gegensteuern eingefordert, um Arbeitsplätze in der Windbranche und Zulieferindustrie zu sichern.


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Fehler im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)


Hintergrund der Initiative sind laut LEE NRW Fehler im neu eingeführten Ausschreibungssystem für die Windenergie. Entgegen der Intention des Gesetzgebers, Bürgerenergieprojekte zu stärken, wurden die neue Regeln durch große Projektierer ausgenutzt, deren Anlagen die formellen Anforderungen an Bürgerprojekte erfüllen. Im vergangenen Jahr 2017 sind fast alle Zuschläge (2.700 MW von 2.800 MW) an solche Bürgerenergieanlagen gegangen, berichtet der LEE.


Diese Projekte haben einige Privilegien, wie eine verlängerte Realisierungszeit und die Möglichkeit, ein Gebot abzugeben, bevor eine bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung vorliegt. In der Konsequenz droht bereits ab Mitte 2018, spätestens ab 2019, ein massiver Ausbaueinbruch, da vor 2017 genehmigte Projekte zu diesem Zeitpunkt bereits in Betrieb gegangen sein werden und davon auszugehen ist, dass die bezuschlagten Bürgerwindprojekte von den Ausnahmeregelungen Gebrauch machen.


Neue Studie: Höheres Ausschreibungsvolumen kann bedient werden


Aktuell gäbe es genügend Projekte mit BImSch-Genehmigung, damit ein höheres Ausschreibungsvolumen auch decken oder sogar übersteigen würde. Das zeigt eine neue Studie der Enervis Energy Advisors GmbH im Auftrag des Bundesverbandes Windenergie (BWE). Damit sei die Forderungen des BWE nach einem zusätzlichen Ausschreibungsvolumen von 1500 bis 2.000 MW jeweils im Jahr 2018 und 2019 industriepolitisch begründbar. „Eine unmittelbare Anpassung des EEG ist dringend notwendig. Die vom BWE geforderten zusätzlichen Ausschreibungen sind nicht nur praktisch möglich, sondern dringend notwendig, wenn der Gesetzgeber eine Ausbaudelle der Windenergie an Land in den Jahren 2019 und 2020 vermeiden  und einen Mehrbeitrag zum Klimaschutz bis zum Jahr 2020 erreichen will“, kommentiert BWE-Präsident Hermann Albers die Studienergebnisse.


Bereits heute gäbe es eine Vielzahl von Projekten mit BImSchG-Genehmigung, die aufgrund der Fehlkonstruktion im EEG 2017 und des zu geringen Ausschreibungsvolumens nicht umgesetzt werden könnten. Albers: „In den Folgejahren sind aber auch die Bundesländer gefragt die teilweise beschränkende Politik gegenüber der Windenergie aufzugeben und ausreichend Flächen für diese Technologie zur Verfügung zu stellen. Die aktuellen Diskussionen geben dabei Hoffnung.“



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