Der BUND Naturschutz in Bayern hat die Erarbeitung eines Gesetzesvorschlags in Auftrag gegeben, um den Bau "industrieller Tierhaltungsanlagen" einzuschränken. Bisher hatten die Gemeinden keine Handhabe gegen die Errichtung von großen Ställen auf ihrem Gebiet, heißt es in einer Presseinformation.
Stallanlagen mit mehr als 40.000 Tierplätzen für Geflügel, 2.000 Tierplätzen für Mastschweine oder 6.000 Tierplätzen für die Ferkelaufzucht sollen laut BN-Gesetzvorschlag nicht mehr als landwirtschaftliche, sondern als „industrielle Tätigkeit“ gewertet werden (gemäß der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieimmissionen). Diese Anlagen würden dann nicht mehr unter die sogenannte baurechtliche Privilegierung fallen und wären daher grundsätzlich unzulässig.
„Damit würde es im Ermessen der Gemeinde liegen, ob ein Baugebiet ausgewiesen wird, in dem dann eine industrielle Tierhaltungsanlage gebaut werden könnte - oder eben nicht“, erklärt der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Ulrich Werner, der den Gesetzentwurf für den BN erstellt hat. „Bisher haben die Antragsteller bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen auch dann einen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung, wenn sich die Gemeinde im Genehmigungsverfahren gegen die Errichtung der Anlage im Gemeindegebiet ausgesprochen hat“, so Werner weiter.
Futter soll vom eigenen Betrieb stammen
In § 201 Baugesetzbuch sollte auch klargestellt werden, dass die überwiegende Menge des Futters auf den Betriebsflächen tatsächlich selber erzeugt werden muss. Bisher ist die Genehmigungspraxis so, dass der Betrieb nur theoretisch dazu in der Lage sein muss. Der BN will außerdem, dass der Anteil des selbst angebauten Futters von 50 auf 75 % erhöht wird. Wichtig ist zudem, dass die Betriebe verpflichtet werden sollen, auch die wichtigen Eiweißpflanzen selber anzubauen. Der regionale Anbau von Eiweißpflanzen würde auch zu einer Verbesserung des Grundwasserschutzes führen und einen erheblichen Beitrag zur Verringerung von CO2-Emissionen leisten.
„Wenn die Koalition ihre Ziele, die Entwicklung der Tierbestände an der Fläche zu orientieren und in Einklang mit den Zielen des Klima-, Gewässer- und Emissionsschutzes zu bringen umsetzen möchte, muss sie auch dafür sorgen, dass keine neuen Megaanlagen gebaut werden und den Anbau von Futterkomponenten neu regeln“, fordert der BN-Vorsitzende Richard Mergner.
Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes: "Der vom Bund Naturschutz vorgelegte Gesetzesentwurf ist aus unserer Sicht aus zwei wesentlichen Gründen untauglich und inakzeptabel:
1. Der Vorschlag für Obergrenzen bei Tierhaltungsanlagen ist kein geeignetes Mittel. Größe ist kein Kriterium, um die Qualität der Tierhaltung zu bewerten.
2. Die vorgeschlagenen Anforderungen bei der Futtergrundlage und die Ausweitung aufs Thema Eiweißfutter ist unter den gegebenen Handels- und Marktbedingungen sowie wegen der Situation auf dem Flächenmarkt nicht für alle Betriebe umsetzbar und finanzierbar." - Markus Drexler
Prozess gegen Hähnchenstall in Eschelbach
Der BUND Naturschutz führt seit mehreren Jahren einen Rechtsstreit gegen den Bau einer industriellen Hähnchenmastanlage in Eschelbach im Landkreis Pfaffenhofen. Die Koalitionäre haben formuliert, „dass sie anstreben, Planungs- und Investitionssicherheit herzustellen.“
„Das ist überfällig“, so Mergner, „denn über eine entsprechende Gesetzesänderung hätte der Bau in Eschelbach an dem vom BN beklagten Ort verhindert werden können. Auch Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber muss im Bundesrat eine entsprechende Gesetzesinitiative unterstützen!“
BN-Agrarreferentin Marion Ruppaner kritisiert: „Große Ställe haben mit bäuerlicher Landwirtschaft nichts mehr zu tun. Deswegen dürfen sie auch nicht mehr privilegiert und auf der grünen Wiese gebaut werden. Die Zukunft der bäuerlichen Tierhaltung liegt bei einem flächenangepassten Tierbestand und der größtmöglichen Bereitstellung des Futters vom eigenen Betrieb.“