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Brandenburg

Geflügelpest bei Geflügelhaltung in Spree-Neiße festgestellt

In einem Geflügelbestand in Brandenburg ist das H5N1-Virus bestätigt. Auch in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern wurden infizierte Wildvögel gefunden.

Lesezeit: 3 Minuten

Im Landkreis Spree-Neiße gibt es in einem Nutzgeflügelbestand den ersten H5N1-Ausbruch in Brandenburg diesen Herbst. In der Haltung mit mehr als 200 Enten, Gänsen und Hühnern waren erhöhte Tierverluste aufgetreten. Der Bestand wurde sofort durch das zuständige Veterinäramt gesperrt und beprobt, informiert das Verbraucherschutzministerium.

Das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Löffler-Institut (FLI), hat den Geflügelpestverdacht sowie die hochpathogene Variante des Virus inzwischen bestätigt.

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„Leider ist sehr schnell eingetreten, womit wir bereits rechnen mussten. Dass die Seuche so früh im Herbst auftritt und zudem Nutzgeflügel betroffen ist, noch bevor das Virus bei Wildvögeln in Brandenburg nachgewiesen werden konnte, bereitet mir große Sorgen", sagte Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher.

Seit einigen Wochen gibt es Nachweise in den benachbarten Bundesländern und europaweit bei Wildvögeln und auch in Nutzbeständen. In Brandenburg gab es in diesem Herbst noch keine Nachweise bei Wildvögeln. Die Ursache für die Infektion in Spree-Neiße ist derzeit noch unklar. Die notwendigen Ermittlungen sind eingeleitet, so Nonnemacher weiter. Das Veterinäramt des Landkreises Spree-Neiße wird dabei vom Tierseuchenbekämpfungsdienst des Landes unterstützt. "Ich appelliere eindringlich an alle Geflügelhalter im Land: halten Sie die Biosicherheitsmaßnahmen ein und vermeiden Sie Kontakt zwischen Wildvögeln und dem gehaltenen Geflügel.“

Sperrgebiet errichtet

Das zuständige Veterinäramt hat die in der Geflügelpest-Verordnung bei Feststellung der Geflügelpest in einem Geflügelbestand vorgesehenen Maßnahmen eingeleitet. Dazu gehören die Einrichtung einer Schutzzone im Radius von drei Kilometern und einer Überwachungszone im Radius von zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand. Das im Ausbruchsbestand gehaltene Geflügel wurde auf Anordnung des zuständigen Veterinäramtes getötet und unschädlich beseitigt.

Die genauen Grenzen der Restriktionsgebiete werden durch das zuständige Veterinäramt des Landkreises Spree-Neiße festgelegt. Die betroffenen Geflügelhalter werden durch den Landkreis über die erforderlichen Maßnahmen in diesen Gebieten informiert.

Infizierte Wildvögel in SH, Niedersachen und MV

Sehr besorgt zeigt sich auch Georg Meiners, Vorsitzender im Tierseuchenausschuss des Landvolks Niedersachsen. „Schon im zurück liegenden Winterhalbjahr hat den Betrieben und auch den Hobbyhaltern von Hühnern und Puten das Virus sehr zu schaffen gemacht. Die Lage war schlimm. Hoffentlich wiederholt sich das nicht“, sagt der Landwirt aus dem Landkreis Emsland. Meiners rät den Berufskollegen, ab sofort besondere Vorsicht auf den Höfen walten zu lassen.

Zuletzt gab es erste Fälle in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. In Niedersachsen gab es Funde in den Landkreisen Aurich und Harburg; im Landkreis Harburg wurde eine teilweise Pflicht zur Aufstallung angeordnet.

Das FLI stuft aktuell das Risiko des Aufflammens bereits in Europa und Deutschland vorhandener und das Risiko des Wiedereintrags weiterer Virusträger als hoch ein. Das Risiko von Einträgen in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird ebenfalls als hoch eingestuft. Es ist derzeit aber von einem mäßigen Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Haltungen (Sekundärausbrüche) innerhalb Deutschlands und Europas auszugehen.

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