Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

Mehr Tierschutz

Schweiz verschärft Vorgaben für Gasbetäubung von Geflügel

Bei der Schlachtung von Hühnern und Puten gelten in der Schweiz ab 2022 schärfere Tierschutzvorgaben. Statt CO2 sollen schonendere Gasgemische zum Einsatz kommen.

Lesezeit: 2 Minuten

Um den Stress und das Leiden der Tiere in und außerhalb von Schlachtbetrieben weiter zu vermindern, hat in der Schweiz jetzt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten (VTSchS) revidiert.

Im Zuge der Überarbeitung wurden nach Angaben des BLV unter anderem die Betäubungsmethoden an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst. Zudem gelten erstmals Vorgaben für die Gasbetäubung von Hühnern und Truthühnern. Berücksichtigt wurden bei den Änderungen unter anderem die Erkenntnisse aus der 2018 und 2019 durchgeführten Analyse „Tierschutz und Fleischkontrolle in Schlachtbetrieben“ der Bundeseinheit für die Lebensmittelkette (BLK).

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Laut BLV erfolgt die Gasbetäubung von Hühnern und Truthühnern, die vor allem in Großbetrieben eingesetzt wird, derzeit ausschließlich mit CO2. Mit der Überarbeitung der Verordnung wurde die Grundlage dafür gelegt, dass künftig auch schonendere Gasgemische eingesetzt werden könnten.

Darüber hinaus enthält die neue Verordnung zahlreiche Anpassungen aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, beispielsweise präzisere Vorgaben zur Elektrobetäubung und zur Beurteilung des Betäubungserfolgs. Außerdem wurden die Ansatzstellen für Bolzenschussgeräte und Betäubungszangen sowie die Entblutungszeiten bei kleinen Wiederkäuern neu festgelegt.

Die Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Für Änderungen, die in den Schlachtbetrieben bauliche Anpassungen erfordern, ist eine Übergangsfrist von zehn Jahren vorgesehen. Eine Übergangsfrist von einem Jahr gilt für die Dokumentationspflicht bei der CO2-Betäubung von Schweinen.

Mehr zu dem Thema

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.