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Kaufvertrag

Beispiel für eine Nachbewertungsklausel

Für die Nachbewertungsklausel in dem Beitrag haben wir für Sie eine Beispielformulierung.

Lesezeit: 2 Minuten

§ X Nachbewertung des Kaufpreises

(1) Der Käufer verpflichtet sich, für den Fall eine Nachzahlung auf den Kaufpreis zu leisten, dass innerhalb von 20 Jahren seit Vertragsabschluss den Bodenwert des Grundstücks -im Verhältnis zum für die Kaufpreisfindung maßgeblichen Entwicklungszustand -steigernde Nutzungsmöglichkeiten zulässig und tatsächlich durch den Käufer oder einenDritten realisiert werden. Nachzuzahlen sind 50 % der Differenz zwischen dem bei derErmittlung des Kaufpreises zugrunde gelegten Bodenwerten und dem Bodenwert desKaufgegenstandes unter Berücksichtigung der künftig zulässigen Nutzung, abgestelltauf den Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages. Nachgewiesene Aufwendungen desKäufers für die Herstellung der zur Erschließung des Baugebietes erforderlichenErschließungsanlagen nach § 127 Abs. 2 BauGB sowie erforderliche Maßnahmen derBodensanierung oder der Sicherung von Natur- oder Bodendenkmälern, die durch denKäufer oder auf seine Kosten erbracht wurden und die zu einer Eröffnung derhöherwertigen Nutzungsmöglichkeit erforderlich waren haben, werden bei derBemessung der Differenz in Abzug gebracht.

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(2) Der Verkäufer ist verpflichtet dem Käufer jeweils unverzüglich mitzuteilen, wenn eine bauliche Nutzung des Kaufgegenstandes aufgenommen wird – maßgeblich ist derZeitpunkt der Nutzungsaufnahme nach BayBO. Der Käufer verpflichtet sich gegenüberder Verkäuferin, zur Prüfung der Nachzahlungsvoraussetzungen innerhalb der Fristnach Abs. 1 umfassend Auskunft zu erteilen. Auf Verlangen wird der Käufer zurÜberplanung eine schriftliche Auskunft der Gemeinde bzw. zum tatsächlich realisiertenbaulichen Ausnutzungsmaß eine schriftliche Auskunft der Baugenehmigungsbehördeunverzüglich beibringen. Der Käufer erteilt hiermit der Verkäuferin unwiderruflichVollmacht zur Einsichtnahme in die Bauakten bei der jeweils zuständigen Baubehördemit der Maßgabe, auch ihren jeweiligen Rechtsnachfolger entsprechend zu verpflichten.

(3) Der Nachzahlungsbetrag ist vom Käufer spätestens innerhalb von vier Wochen nach Aufforderung durch die Verkäuferin auf ein von der Verkäuferin zu bestimmendes Kontozu zahlen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zeitpunkt derGutschrift des Betrages.

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