Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

Aus dem Heft

Dürfen Kinder im Altenteil wohnen?

Lesezeit: 2 Minuten

Häufig interessieren sich die erwachsenen Kinder auch für die Nutzung des hofzugehörigen Altenteilerhauses. Im Innenbereich können sie dort auch ohne Probleme wohnen, da auch ein für die Altenteiler gebautes Haus als normales Wohnhaus gilt.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Etwas anderes gilt im Außenbereich. Hier werden Altenteilerhäuser als privilegiertes, zum landwirtschaftlichen Betrieb gehöriges Bauvorhaben genehmigt – seit 1998 meist mit der Auflage, das Haus für den landwirtschaftlichen Betrieb zu nutzen und auch nicht getrennt von der restlichen Hofstelle zu veräußern. Dadurch ist die Nutzung dieser neuen Altenteilerwohnhäuser durch die eigenen Kinder sehr stark eingeschränkt bis unmöglich. Nur wenn die Altenteiler verstorben sind, duldet das Bauamt eine Zwischenvermietung.


Eine Eigentumsübertragung eines Altenteilerwohnhauses an ein Kind ist also nicht möglich, ebenso keine langfristige Vermietung. Erst recht ist es nicht erlaubt, ein Altenteilerwohnhaus mit dem Vorsatz zu bauen, dieses von vornherein an Kinder, Geschwister oder sonstige Dritte zu vermieten. Es gibt durchaus Fälle, in denen Behörden dann eine Nutzungsunterlassung verfügen.


Etwas anders gilt u.U. für Altenteilerwohnhäuser, die vor 1998 genehmigt wurden. Denn bis dahin gab es die oben beschriebenen Auflagen für Altenteilerwohnhäuser in den Baugenehmigungen noch nicht. Eine Fremdnutzung und auch eine Ausparzellierung mit späterer Eigentumsübertragung ist in diesen Fällen eher möglich. Allerdings könnte eine Eigentumsübertragung bei Höfen im Sinne der Höfeordnung die spätere Übergabe gefährden. Außerdem sollten Sie auch in diesen Fällen, wie bei sonstigen Wirtschaftsgebäuden, gut überlegen, ob eine Eigentumsübertragung für Betrieb und Familie wirklich sinnvoll ist (siehe Seite 28).

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.