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Öffentliche Wasserleitung durch unser Grundstück dulden?

Lesezeit: 2 Minuten

Unsere Gemeinde hat vor ca. zehn Jahren ohne unsere Einwilligung (es gab keine persönliche Anfrage, kein Schriftstück etc.) eine Wasserleitung durch eines unserer Grundstücke verlegt. Die Verlegung erfolgte grabenlos als Spühlbohrung. Im Vorfeld wussten wir nichts, erst als die Baumaschinen vor Ort waren, bekamen wir von der Baumaßnahme etwas mit.


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Jetzt schreibt die Gemeinde, wir sollten eine Grunddienstbarkeit unterschreiben. Unter anderem mit der Auflage, im Bereich der Leitung auf Bebauung zu verzichten.


  • Können wir noch Schadenersatz für die Leitung fordern?4


  • Müssen wir dem Grundbucheintrag zustimmen?5


  • Müssen wir dem Grundbucheintrag zustimmen?6


  • Eine Entschädigung können Sie nur verlangen, wenn die Leitung Ihr Grundstück unzumutbar beschränkt. Das müssen Sie für Ihren Fall prüfen. Ansonsten müssen Sie Wasser- und Abwasserleitungen unentgeltlich dulden. Die Gemeinde hätte Sie auch grundsätzlich informieren müssen. Es kann sein, dass die Gemeinde die Information öffentlich bekannt gemacht hat (etwa durch einen Aushang im Rathaus). Dies passiert oft, wenn mehrere Grundstücke von der Leitungsverlegung betroffen sind.7


  • Sie sind nicht verpflichtet, die Grunddienstbarkeit zu unterzeichnen. Sie könnten aber mit der Gemeinde aushandeln, die Grunddienstbarkeit zu unterschreiben, wenn diese Ihnen dafür eine angemessene Entschädigung zahlt.8


Dr. Manuel Brunner,


Wolter Hoppenberg, Hamm

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