Lehrlinge und Angestellte sind auf dem Weg zur Arbeit gesetzlich unfallversichert, auch wenn sie z.B. bei ihrem Partner übernachten und nicht in ihrer eigenen Wohnung. Das entschied das Bundessozialgericht in einem Fall, bei dem ein junger Mann bei seiner Freundin übernachtet hatte und bei der Anfahrt zur Arbeit einen Verkehrsunfall erlitt. Das Gericht stellt fest, dass der Startpunkt und die Länge des Arbeitsweges keine Rolle spiele, solange sich der Beschäftigte von dort aus direkt zur Arbeitsstätte begebe (Az: B 2 U 2/18 R).
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Lehrlinge und Angestellte sind auf dem Weg zur Arbeit gesetzlich unfallversichert, auch wenn sie z.B. bei ihrem Partner übernachten und nicht in ihrer eigenen Wohnung. Das entschied das Bundessozialgericht in einem Fall, bei dem ein junger Mann bei seiner Freundin übernachtet hatte und bei der Anfahrt zur Arbeit einen Verkehrsunfall erlitt. Das Gericht stellt fest, dass der Startpunkt und die Länge des Arbeitsweges keine Rolle spiele, solange sich der Beschäftigte von dort aus direkt zur Arbeitsstätte begebe (Az: B 2 U 2/18 R).