Der EU-Agrarplan für 2022: Pflanzenschutz im Fokus der EU
Lesezeit: 2 Minuten
Auf EU-Ebene ist die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) beschlossene Sache. Bis zum 1. Januar hätten die Mitgliedstaaten ihre nationalen GAP-Strategiepläne bei der EU-Kommission einreichen sollen. Pünktlich haben das nur 18 Mitgliedstaaten geschafft. Deutschland gehört nicht dazu.
Die Aufgabe der EU-Kommission ist es nun, die GAP-Pläne in der ersten Jahreshälfte zu bewerten und zu genehmigen. Die zentralen Fragen lauten: Wie vergleichbar bleiben die Produktionsbedingungen für Landwirte im EU-Wirtschaftsraum und welche Rolle spielen die Ziele des Green Deal? Für die Mitgliedstaaten, die die Agrarreform umsetzen, sind diese zwar nicht verpflichtend. Trotzdem erwartet vor allem die Umweltseite, dass die GAP zu den umstrittenen Zielen beiträgt.
Mit der Verordnung zum „Nachhaltigen Einsatz von Pestiziden“ will die EU-Kommission einem der ambitionierten Ziele des Green Deal den Weg ebnen: der Halbierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln bis 2030. Parallel dazu diskutiert die EU aktuell darüber, ob die europäischen Landwirte zusätzliche Daten zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln preisgeben müssen – ein Thema mit Sprengstoff (siehe Seite 12). Auch die Neuzulassung des Herbizids Glyphosat wird die EU 2022 in Atem halten. Aktuell prüfen die EU-Zulassungsbehörden den Antrag auf Neuzulassung von Glyphosat. Zuletzt hatten die Bewertungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten Frankreich, Ungarn, der Niederlande und Schweden dafür plädiert, die Risikoeinstufung von Glyphosat nicht zu ändern.
Genauso hitzig wie die Frage der Glyphosat-Zulassung diskutieren EU-Politiker die neuen Züchtungsmethoden wie die Genschere CRISPR/Cas. Bis 2023 will die EU-Kommission eine konkrete Rechtsgrundlage für Pflanzen auf Basis der neuen Züchtungsmethoden vorlegen.
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Auf EU-Ebene ist die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) beschlossene Sache. Bis zum 1. Januar hätten die Mitgliedstaaten ihre nationalen GAP-Strategiepläne bei der EU-Kommission einreichen sollen. Pünktlich haben das nur 18 Mitgliedstaaten geschafft. Deutschland gehört nicht dazu.
Die Aufgabe der EU-Kommission ist es nun, die GAP-Pläne in der ersten Jahreshälfte zu bewerten und zu genehmigen. Die zentralen Fragen lauten: Wie vergleichbar bleiben die Produktionsbedingungen für Landwirte im EU-Wirtschaftsraum und welche Rolle spielen die Ziele des Green Deal? Für die Mitgliedstaaten, die die Agrarreform umsetzen, sind diese zwar nicht verpflichtend. Trotzdem erwartet vor allem die Umweltseite, dass die GAP zu den umstrittenen Zielen beiträgt.
Mit der Verordnung zum „Nachhaltigen Einsatz von Pestiziden“ will die EU-Kommission einem der ambitionierten Ziele des Green Deal den Weg ebnen: der Halbierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln bis 2030. Parallel dazu diskutiert die EU aktuell darüber, ob die europäischen Landwirte zusätzliche Daten zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln preisgeben müssen – ein Thema mit Sprengstoff (siehe Seite 12). Auch die Neuzulassung des Herbizids Glyphosat wird die EU 2022 in Atem halten. Aktuell prüfen die EU-Zulassungsbehörden den Antrag auf Neuzulassung von Glyphosat. Zuletzt hatten die Bewertungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten Frankreich, Ungarn, der Niederlande und Schweden dafür plädiert, die Risikoeinstufung von Glyphosat nicht zu ändern.
Genauso hitzig wie die Frage der Glyphosat-Zulassung diskutieren EU-Politiker die neuen Züchtungsmethoden wie die Genschere CRISPR/Cas. Bis 2023 will die EU-Kommission eine konkrete Rechtsgrundlage für Pflanzen auf Basis der neuen Züchtungsmethoden vorlegen.