Im Rahmen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes gibt es ab dem 1.1.2019 auch Verbesserungen für zu Hause lebende Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige:
Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Schwerbehinderte reicht zukünftig in bestimmten Fällen eine ärztliche Verordnung, um mit dem Taxi zum Arzt oder zu einer ambulanten Behandlung fahren zu können. Eine Genehmigung durch die Krankenkasse ist dann nicht mehr erforderlich.
Pflegende Angehörige, die eine Kur machen wollen, können die pflegebedürftige Person mit in die Kur nehmen. Ist das nicht möglich, sollen Kranken- bzw. Pflegekasse die Versorgung des Pflegebedürftigen koordinieren.
Pflegende Angehörige, die Anspruch auf eine ambulante Reha-Maßnahme haben, können dafür zukünftig auch eine stationäre Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen. Denn oftmals stehen nicht genügend ambulante Möglichkeiten zur Verfügung.
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Im Rahmen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes gibt es ab dem 1.1.2019 auch Verbesserungen für zu Hause lebende Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige:
Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Schwerbehinderte reicht zukünftig in bestimmten Fällen eine ärztliche Verordnung, um mit dem Taxi zum Arzt oder zu einer ambulanten Behandlung fahren zu können. Eine Genehmigung durch die Krankenkasse ist dann nicht mehr erforderlich.
Pflegende Angehörige, die eine Kur machen wollen, können die pflegebedürftige Person mit in die Kur nehmen. Ist das nicht möglich, sollen Kranken- bzw. Pflegekasse die Versorgung des Pflegebedürftigen koordinieren.
Pflegende Angehörige, die Anspruch auf eine ambulante Reha-Maßnahme haben, können dafür zukünftig auch eine stationäre Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen. Denn oftmals stehen nicht genügend ambulante Möglichkeiten zur Verfügung.