Die Novelle des Agrarmarktstrukturgesetzes, mit der hierzulande die europäische Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette (UTP-Richtlinie) umgesetzt werden soll, hat den Bundestag passiert. Die hat das Parlament Anfang Mai mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der AfD und der Linken beschlossen. Demnach wird das Agrarmarktstrukturgesetz, das künftig „Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz“ heißen wird, um Regelungen zu unlauteren Handelspraktiken erweitert.
Verboten werden sollen zum Beispiel das kurzfristige Stornieren von Bestellungen verderblicher Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse, einseitige Änderungen der Lieferbedingungen und die wiederholte Erhebung von Listungsgebühren auch nach bereits erfolgter Markteinführung. Andere Handelspraktiken sollen nur dann noch erlaubt sein, wenn sie vorher ausdrücklich und eindeutig zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurden.
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Die Novelle des Agrarmarktstrukturgesetzes, mit der hierzulande die europäische Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette (UTP-Richtlinie) umgesetzt werden soll, hat den Bundestag passiert. Die hat das Parlament Anfang Mai mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der AfD und der Linken beschlossen. Demnach wird das Agrarmarktstrukturgesetz, das künftig „Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz“ heißen wird, um Regelungen zu unlauteren Handelspraktiken erweitert.
Verboten werden sollen zum Beispiel das kurzfristige Stornieren von Bestellungen verderblicher Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse, einseitige Änderungen der Lieferbedingungen und die wiederholte Erhebung von Listungsgebühren auch nach bereits erfolgter Markteinführung. Andere Handelspraktiken sollen nur dann noch erlaubt sein, wenn sie vorher ausdrücklich und eindeutig zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurden.