Für Gutscheine und Geldkarten gelten ab dem 1.1.2022 klare Regeln, in welchen Fällen es sich um einen steuerfreien Sachbezug oder um eine zu versteuernde Geldleistung für Mitarbeiter handelt (BMF, Schreiben vom 13.04.2021. Az.: IV C 5 – S 2334/19/10007 :002). Achten Sie darauf, dass der Gutschein nicht über eine Prepaid-Kreditkarten-Funktion verfügt, zudem darf sich Ihr Mitarbeiter das Guthaben der Karte nicht bar auszahlen lassen können. Nach wie vor möglich ist der Tankgutschein von bis zu 50 €/Monat.
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Für Gutscheine und Geldkarten gelten ab dem 1.1.2022 klare Regeln, in welchen Fällen es sich um einen steuerfreien Sachbezug oder um eine zu versteuernde Geldleistung für Mitarbeiter handelt (BMF, Schreiben vom 13.04.2021. Az.: IV C 5 – S 2334/19/10007 :002). Achten Sie darauf, dass der Gutschein nicht über eine Prepaid-Kreditkarten-Funktion verfügt, zudem darf sich Ihr Mitarbeiter das Guthaben der Karte nicht bar auszahlen lassen können. Nach wie vor möglich ist der Tankgutschein von bis zu 50 €/Monat.