Ab 2020 wird es einen Mindestlohn für Azubis geben. Für das erste Lehrjahr soll dieser im Jahr 2020 515 €/Monat betragen und steigt auf 550 €/Monat in 2021, auf 585 €/Monat in 2022 und auf 620 €/Monat in 2023. Entsprechende Mindestlöhne soll es auch für das zweite und dritte Ausbildungsjahr geben. Der Mindestlohn gilt grundsätzlich auch für die Landwirtschaft. Ausbilder, die die tarifliche Ausbildungsvergütung zahlen, liegen damit aber schon oberhalb des neuen Mindestlohns. Betriebe, die nicht an den Tarif gebunden sind und (bisher) bis zu 20% weniger Lohn zahlen (können), liegen jedoch u.U. unter der neuen Grenze. In diesen Fällen gilt ab 2020 der Mindestlohn für Azubis als absolute Untergrenze.
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Ab 2020 wird es einen Mindestlohn für Azubis geben. Für das erste Lehrjahr soll dieser im Jahr 2020 515 €/Monat betragen und steigt auf 550 €/Monat in 2021, auf 585 €/Monat in 2022 und auf 620 €/Monat in 2023. Entsprechende Mindestlöhne soll es auch für das zweite und dritte Ausbildungsjahr geben. Der Mindestlohn gilt grundsätzlich auch für die Landwirtschaft. Ausbilder, die die tarifliche Ausbildungsvergütung zahlen, liegen damit aber schon oberhalb des neuen Mindestlohns. Betriebe, die nicht an den Tarif gebunden sind und (bisher) bis zu 20% weniger Lohn zahlen (können), liegen jedoch u.U. unter der neuen Grenze. In diesen Fällen gilt ab 2020 der Mindestlohn für Azubis als absolute Untergrenze.