Das neue Jagdrecht in Niedersachsen umfasst auch den Wolf. Große Veränderungen bringt das aber nicht: Der Wolf ist weiterhin ganzjährig geschützt, Herdenschutz-Vorgaben ändern sich nicht, für den Abschuss ist eine Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz erforderlich. Lediglich die Wolfsverordnung 2020 entfällt. Mehr zum Wolf lesen Sie auf Seite 28.
Das neue Jagdrecht sieht laut Landesjägerschaft Niedersachsen zudem u.a. vor:
Zulassung von Nachtzieltechnik für gebietsfremde invasive Arten, z.B. Waschbär, Marderhund und Nutria sowie Raubwild unter Berücksichtigung der waffenrechtlichen Regelungen.
Verbot von Bleimunition für Büchsen und Flintenlaufgeschosse ab dem 1. April 2025. Schrotmunition bleibt weiterhin erlaubt.
Teilnehmer von Gesellschaftsjagden müssen über einen max. 12 Monate alten Schießübungsnachweis verfügen, je nach Jagdart passend für Flinte bzw. Büchse.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Das neue Jagdrecht in Niedersachsen umfasst auch den Wolf. Große Veränderungen bringt das aber nicht: Der Wolf ist weiterhin ganzjährig geschützt, Herdenschutz-Vorgaben ändern sich nicht, für den Abschuss ist eine Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz erforderlich. Lediglich die Wolfsverordnung 2020 entfällt. Mehr zum Wolf lesen Sie auf Seite 28.
Das neue Jagdrecht sieht laut Landesjägerschaft Niedersachsen zudem u.a. vor:
Zulassung von Nachtzieltechnik für gebietsfremde invasive Arten, z.B. Waschbär, Marderhund und Nutria sowie Raubwild unter Berücksichtigung der waffenrechtlichen Regelungen.
Verbot von Bleimunition für Büchsen und Flintenlaufgeschosse ab dem 1. April 2025. Schrotmunition bleibt weiterhin erlaubt.
Teilnehmer von Gesellschaftsjagden müssen über einen max. 12 Monate alten Schießübungsnachweis verfügen, je nach Jagdart passend für Flinte bzw. Büchse.