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Niedersachsen: Wolf im Jagdrecht

Lesezeit: 1 Minuten

Das neue Jagdrecht in Niedersachsen umfasst auch den Wolf. Große Veränderungen bringt das aber nicht: Der Wolf ist weiterhin ganzjährig geschützt, Herdenschutz-Vorgaben ändern sich nicht, für den Abschuss ist eine Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz erforderlich. Lediglich die Wolfsverordnung 2020 entfällt. Mehr zum Wolf lesen Sie auf Seite 28.


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Das neue Jagdrecht sieht laut Landesjägerschaft Niedersachsen zudem u.a. vor:


  • Zulassung von Nachtzieltechnik für gebietsfremde invasive Arten, z.B. Waschbär, Marderhund und Nutria sowie Raubwild unter Berücksichtigung der waffenrechtlichen Regelungen.
  • Verbot von Bleimunition für Büchsen und Flintenlaufgeschosse ab dem 1. April 2025. Schrotmunition bleibt weiterhin erlaubt.
  • Teilnehmer von Gesellschaftsjagden müssen über einen max. 12 Monate alten Schießübungsnachweis verfügen, je nach Jagdart passend für Flinte bzw. Büchse.

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