Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

topplus Aus dem Heft

Pachtfläche in ordnungsgemäßem Zustand abgeben?

Lesezeit: 2 Minuten

Ein Pächter hat mir eine Pachtfläche zurückgegeben, die er zum Teil als Brache liegen gelassen hat. Auf diesem Abschnitt haben sich Unkräuter wie Quecken stark vermehrt. Dabei steht im Pachtvertrag, dass die Fläche im„Zustand ordnungsgemäßer Bewirtschaftung“ zu übergeben ist. Gilt denn eine unbearbeitete, selbstbegrünte Brache als ordnungsgemäß bewirtschaftet?


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Ein Pächter hat mir eine Pachtfläche zurückgegeben, die er zum Teil als Brache liegen gelassen hat. Auf diesem Abschnitt haben sich Unkräuter wie Quecken stark vermehrt. Dabei steht im Pachtvertrag, dass die Fläche im„Zustand ordnungsgemäßer Bewirtschaftung“ zu übergeben ist. Gilt denn eine unbearbeitete, selbstbegrünte Brache als ordnungsgemäß bewirtschaftet?


Unbearbeitete und selbstbegrünte Brache zurückzugeben, ist nicht in Ordnung. Fordern Sie den Pächter schriftlich auf, innerhalb einer bestimmten Frist den Schaden zu beheben und den ordnungsgemäßen Zustand herzustellen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ihre Schadensersatzansprüche geltend machen. Deren Höhe bezieht sich auf die durchzuführende Maßnahme zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands, wahrscheinlich einer einmaligen Glyphosatgabe.


Beachten Sie, dass Ihre Ansprüche sechs Monate nach dem Zeitpunkt der Rückgabe der Flächen verjähren. Außerdem müssen Sie beweisen, dass der Pächter durch seine Bewirtschaftung den Zustand der Fläche herbeigeführt hat. Oft behauptet der Pächter, dass die Flächen schon zu Pachtbeginn in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand waren. Zu beweisen, dass der Pächter im Unrecht ist, kann dann schwierig werden.RA Andreas Dehne,


Kanzlei Dehne Ringe Grages, Elze

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.