Ein Pächter hat mir eine Pachtfläche zurückgegeben, die er zum Teil als Brache liegen gelassen hat. Auf diesem Abschnitt haben sich Unkräuter wie Quecken stark vermehrt. Dabei steht im Pachtvertrag, dass die Fläche im„Zustand ordnungsgemäßer Bewirtschaftung“ zu übergeben ist. Gilt denn eine unbearbeitete, selbstbegrünte Brache als ordnungsgemäß bewirtschaftet?
Ein Pächter hat mir eine Pachtfläche zurückgegeben, die er zum Teil als Brache liegen gelassen hat. Auf diesem Abschnitt haben sich Unkräuter wie Quecken stark vermehrt. Dabei steht im Pachtvertrag, dass die Fläche im„Zustand ordnungsgemäßer Bewirtschaftung“ zu übergeben ist. Gilt denn eine unbearbeitete, selbstbegrünte Brache als ordnungsgemäß bewirtschaftet?
Unbearbeitete und selbstbegrünte Brache zurückzugeben, ist nicht in Ordnung. Fordern Sie den Pächter schriftlich auf, innerhalb einer bestimmten Frist den Schaden zu beheben und den ordnungsgemäßen Zustand herzustellen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ihre Schadensersatzansprüche geltend machen. Deren Höhe bezieht sich auf die durchzuführende Maßnahme zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands, wahrscheinlich einer einmaligen Glyphosatgabe.
Beachten Sie, dass Ihre Ansprüche sechs Monate nach dem Zeitpunkt der Rückgabe der Flächen verjähren. Außerdem müssen Sie beweisen, dass der Pächter durch seine Bewirtschaftung den Zustand der Fläche herbeigeführt hat. Oft behauptet der Pächter, dass die Flächen schon zu Pachtbeginn in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand waren. Zu beweisen, dass der Pächter im Unrecht ist, kann dann schwierig werden.RA Andreas Dehne,
Kanzlei Dehne Ringe Grages, Elze
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Ein Pächter hat mir eine Pachtfläche zurückgegeben, die er zum Teil als Brache liegen gelassen hat. Auf diesem Abschnitt haben sich Unkräuter wie Quecken stark vermehrt. Dabei steht im Pachtvertrag, dass die Fläche im„Zustand ordnungsgemäßer Bewirtschaftung“ zu übergeben ist. Gilt denn eine unbearbeitete, selbstbegrünte Brache als ordnungsgemäß bewirtschaftet?
Ein Pächter hat mir eine Pachtfläche zurückgegeben, die er zum Teil als Brache liegen gelassen hat. Auf diesem Abschnitt haben sich Unkräuter wie Quecken stark vermehrt. Dabei steht im Pachtvertrag, dass die Fläche im„Zustand ordnungsgemäßer Bewirtschaftung“ zu übergeben ist. Gilt denn eine unbearbeitete, selbstbegrünte Brache als ordnungsgemäß bewirtschaftet?
Unbearbeitete und selbstbegrünte Brache zurückzugeben, ist nicht in Ordnung. Fordern Sie den Pächter schriftlich auf, innerhalb einer bestimmten Frist den Schaden zu beheben und den ordnungsgemäßen Zustand herzustellen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ihre Schadensersatzansprüche geltend machen. Deren Höhe bezieht sich auf die durchzuführende Maßnahme zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands, wahrscheinlich einer einmaligen Glyphosatgabe.
Beachten Sie, dass Ihre Ansprüche sechs Monate nach dem Zeitpunkt der Rückgabe der Flächen verjähren. Außerdem müssen Sie beweisen, dass der Pächter durch seine Bewirtschaftung den Zustand der Fläche herbeigeführt hat. Oft behauptet der Pächter, dass die Flächen schon zu Pachtbeginn in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand waren. Zu beweisen, dass der Pächter im Unrecht ist, kann dann schwierig werden.RA Andreas Dehne,