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Schwarzwälder Schinken darf auch in Niedersachsen geschnitten werden

Lesezeit: 2 Minuten

Schwarzwälder Schinken bleibt Schwarzwälder Schinken. Daran ändert sich auch nichts, wenn er in einer anderen Region geschnitten oder verpackt wird. Zu diesem Schluss kam der Bundesgerichtshof (Az. I ZB 72/19) letztinstanzlich nach einem über 15 Jahre währenden Rechtsstreit. Aufhänger des Ganzen war die EU-Bezeichnung „geografisch geschützte Angabe“ (GGA). Diese Schutzbezeichnung beansprucht auch der Schwarzwälder Schinken als regionale Spezialität für sich. Und das schon seit 1997.


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Die Frage war nur: Welche Leistungen müssen ausschließlich vor Ort erbracht werden, um die Qualität und regionale Eigenart zu wahren? 2005 wollte der Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller, die Regeln in der Art verschärfen, dass auch das Schneiden und Verpacken vor Ort geschehen müsste. Dagegen klagte ein Hersteller, der seinen Schinken in Niedersachsen schneiden lässt. Von da an begann ein langwieriger Ritt durch die Instanzen. Der Fall brachte es 2018 sogar bis zum Europäischen Gerichtshof. Dort befanden die Richter, dass eine derartige Beschränkung nur vertretbar sei, wenn es für die Sicherstellung der Qualität und Herkunftskontrolle notwendig sei. Das hätten aber deutsche Gerichte zu beurteilen. Und das haben die Richter in Karlsruhe getan. Sie sagen: Auch in Niedersachsen kann man Schinken mit sauberen Messern auf maximal 1,3 mm Dicke schneiden.

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