Beim Primärenergieverfahren wird die Energiemenge errechnet, die das Gebäude benötigt. Entscheidend sind die verwendeten Energieträger und damit die Heiztechnik.
Jeder Energieträger hat einen bestimmten Primärenergiefaktor, den das Gebäudeenergiegesetz mit Bezug auf die maßgebliche DIN V 18599 vorgibt. Der Faktor zeigt, welche Menge an Primärenergie aufzuwenden ist, um eine bestimmte Endenergiemenge bereitzustellen.
Zur Unterscheidung: Unter Primärenergie fällt die Energie, die die Natur ursprünglich zur Verfügung stellt, also z.B. Kohle, Mineralöl oder Solarstrahlung. Endenergie ist die Energie, die sich im Haus nutzen und am Zähler abrechnen lässt, also z.B. Strom. Da bei der Gewinnung, Umwandlung, Lagerung, Transport und Verteilung von Primärenergie in Endenergie Verluste entstehen, ist der Primärenergieverbrauch höher als der Endenergieverbrauch.
Der Primärenergiefaktor (PEF) setzt sich zusammen aus dem erneuerbaren und dem nicht erneuerbaren Anteil. „Nicht erneuerbar“ bedeutet die Energie, die bei Gewinnung, Transport usw. entsteht.
Der Primärenergiebedarf eines Hauses wird so ermittelt: Primärenergie = Endenergie eines Energieträgers an der Gebäudegrenze multipliziert mit dem Primärenergiefaktor des nicht erneuerbaren Anteils eines Energieträgers. Ein hoher PEF ist ungünstig, denn er erhöht den Primärenergiebedarf des Hauses. Bei fossilen Energieträgern (Heizöl, Erdgas, Kohle) beträgt der erneuerbare Anteil 0, der nicht erneuerbare ist 1,1, bei Braunkohle 1,2.
Bei Umweltenergie (Solar/Wind/Umgebungswärme) ist der erneuerbare Anteil 100%, also Primärenergiefaktor 1. Der nicht erneuerbare Anteil beträgt 0.
Den besten Wert unter den Energieträgern hat Holz: Der gesamte Primärenergiefaktor ist 1,2. Der nicht erneuerbare Anteil für Fällen, Verarbeitung und Transport macht nur 0,2 aus.
Alternativ zur Berechnung über die Primärenergie gibt es neuerdings auch die Berechnung über Treibhausgasemissionen. Diese Alternative muss aber behördlich zugelassen sein.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Beim Primärenergieverfahren wird die Energiemenge errechnet, die das Gebäude benötigt. Entscheidend sind die verwendeten Energieträger und damit die Heiztechnik.
Jeder Energieträger hat einen bestimmten Primärenergiefaktor, den das Gebäudeenergiegesetz mit Bezug auf die maßgebliche DIN V 18599 vorgibt. Der Faktor zeigt, welche Menge an Primärenergie aufzuwenden ist, um eine bestimmte Endenergiemenge bereitzustellen.
Zur Unterscheidung: Unter Primärenergie fällt die Energie, die die Natur ursprünglich zur Verfügung stellt, also z.B. Kohle, Mineralöl oder Solarstrahlung. Endenergie ist die Energie, die sich im Haus nutzen und am Zähler abrechnen lässt, also z.B. Strom. Da bei der Gewinnung, Umwandlung, Lagerung, Transport und Verteilung von Primärenergie in Endenergie Verluste entstehen, ist der Primärenergieverbrauch höher als der Endenergieverbrauch.
Der Primärenergiefaktor (PEF) setzt sich zusammen aus dem erneuerbaren und dem nicht erneuerbaren Anteil. „Nicht erneuerbar“ bedeutet die Energie, die bei Gewinnung, Transport usw. entsteht.
Der Primärenergiebedarf eines Hauses wird so ermittelt: Primärenergie = Endenergie eines Energieträgers an der Gebäudegrenze multipliziert mit dem Primärenergiefaktor des nicht erneuerbaren Anteils eines Energieträgers. Ein hoher PEF ist ungünstig, denn er erhöht den Primärenergiebedarf des Hauses. Bei fossilen Energieträgern (Heizöl, Erdgas, Kohle) beträgt der erneuerbare Anteil 0, der nicht erneuerbare ist 1,1, bei Braunkohle 1,2.
Bei Umweltenergie (Solar/Wind/Umgebungswärme) ist der erneuerbare Anteil 100%, also Primärenergiefaktor 1. Der nicht erneuerbare Anteil beträgt 0.
Den besten Wert unter den Energieträgern hat Holz: Der gesamte Primärenergiefaktor ist 1,2. Der nicht erneuerbare Anteil für Fällen, Verarbeitung und Transport macht nur 0,2 aus.
Alternativ zur Berechnung über die Primärenergie gibt es neuerdings auch die Berechnung über Treibhausgasemissionen. Diese Alternative muss aber behördlich zugelassen sein.