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Strom: Hochspannung beim Erdkabelbau

Lesezeit: 4 Minuten

Der Nordlink ist im Bau, die gleiche Technik ist für den Südlink im Gespräch. Was passiert auf einer Baustelle für Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ)? Was bewegt die Landwirte?


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An diesem Tag verläuft für den Netzbetreiber tennet alles ganz nach Plan: Bei strahlendem Sonnenschein gleiten 1200 m armdickes Gleichstromkabel von der 60t-Kabeltrommel scheinbar mühelos in den vorbereiteten Kabelgraben. Wieder ist der Nordlink, der hier im Westen Schleswig-Holsteins gerade gebaut wird, ein gutes Stück vorangekommen.


Was bei tennet Feierlaune auslöst, ist für die betroffenen Landwirte jedoch schwer erträglich. Denn ob sich der teilweise sehr schwere Boden langfristig regeneriert, kann niemand vorhersagen.


Immerhin leuchtet die Idee des Nordlinks ein: Das Kabel verbindet Norwegens Wasserkraftwerke mit Schleswig-Holsteins Windkraftanlagen und wirkt so wie eine Art Stromspeicher. Bei Wind in Deutschland regelt Norwegen die Wasserkraft runter, bei Flaute wieder hoch. Der 623 km lange Nordlink hat eine Kapazität von 1400 MW. Er verläuft überwiegend durch die Nordsee, die letzten 54 km vom Deich in Büsum bis Wilster kurz vor Hamburg baut tennet als HGÜ-Erdkabel.


20 meter breite Baustelle


Verlegt werden zwei 525 kV-Kabel in einem Kabelgraben. Der Arbeitsstreifen für die offene Wanderbaustelle ist 20 m breit. Der Kabelgraben misst an der oberen Öffnung etwa 2,6 bis 4 m, auf der Sohle rund 70 cm (s. Abbildung). Um eine höhere Entschädigung auszuhandeln, bildeten rund 100 betroffene Flächeneigentümer eine Interessengemeinschaft (IG). Da die Flächen z.T. mit noch drei weiteren Kabeln für Offshore-Windparks belastet sind, kam die IG letztlich auf rund 4 €/m2, was bei 5 m im Grundbuch eingetragener Schutzstreifenbreite rund 20 € pro laufendem Meter Trasse ausmacht, berichtet Vorstand Harm Nagel aus Dingen.


Wer nicht in der IG war, erhielt zunächst 2,50 €/m2 zuzüglich 0,20 €/m2 Beschleunigungszuschlag. Allerdings enthalten die Gestattungsverträge eine „Meistbegünstigungsklausel“. So erhalten alle Landeigentümer letztendlich per Nachzahlung die gleiche höchste Entschädigung.


Obwohl diese Sätze über der neuen gesetzlichen Entschädigung für Erdkabel liegen, sei es aber einfach lächerlich, für 250 m Kabel im Acker einmalig nur rund 5000 € zu bekommen, so ein Betroffener. Letztendlich mindere die Trasse doch den Verkehrswert der ganzen Fläche und nicht nur den des einzelnen betroffenen Quadratmeters.


In Sachen Bodenschutz überwacht beim Nordlink ein Bodenschutzbeauftragter das Ausbaggern und Verfüllen der Trasse. Die Rekultivierungsmaßnahmen sind im Planfeststellungsbeschluss festgelegt. In heutigen Vereinbarungen hat das Thema aber einen hohen Stellenwert, meint Andreas Jordan vom niedersächsischen Landvolk: „Richtigerweise hat der Bodenschutz viel mehr Gewicht bekommen.“


Gleiche Technik für Südlink?


Wie Bodenstruktur und Bestände auf der Nordlink-Strecke reagieren, interessiert auch die Südlink-Betroffenen. Kämen beim Südlink ebenfalls 525 kV-Kabel zum Einsatz, wären nur zwei Kabelgräben statt vier erforderlich.


Kaum Vergleichbarkeit mit der Südlink-Strecke sieht Dr. Holger Hennies, Vizepräsident des Niedersächsischen Landvolks. Die eher kalten und feuchten Marschböden im Norden könnten von der Erwärmung über die Kabel sogar profitieren, so seine Überlegung. Auf den eher trockenen Standorten entlang des Südlinks sei hingegen mit Ertragsminderungen, ungleichmäßigen Beständen und verminderter Tragfähigkeit der Böden zu rechnen. Auf den fruchtbaren Äckern mit Kartoffel- und Rübenanbau wichtige Punkte, die maßgeblich sind für den Produktionserfolg. ▶ Entlang des Südlinks warten die Landeigentümer nun auf die konkrete Festlegung des 1000 m breiten Trassenkorridors, in dem die Trasse verläuft. Darüber entscheidet derzeit die Bundes-netzagentur (BNA). Landwirte können aber erst im demnächst anstehenden Planfeststellungsverfahren, wenn also der 500 bis 1000 m breite Korridor bereits festgelegt ist, per Klage gegen die Planung vorgehen. Das ist vor allem dort zu erwarten, wo Landwirte auf guten Böden im Eigentum wirtschaften, so die Einschätzung.


In den Verhandlungen mit den Energieversorgern wollen die niedersächsischen Landwirte u.a. versuchen, aus der Beweispflicht bei Schäden an den Kabeln herauszukommen, die Haftung der Netzbetreiber für Auswuchsschäden über den Kabeln zeitlich nicht zu begrenzen und eine angemessenere Entschädigung zu verhandeln. Rechtsanwalt Hubertus Schmitte vom Westfälisch-Lippischen Bauernverband ist der Ansicht, dass die neuen gesetzlichen Sätze (s. top agrar 7/19) dabei die untere Basis für die Zahlungen ausmachen sollten. gesa.harms@topagrar.com

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