Verstoßen Sie gegen die DSGVO und schwärzt Sie z.B. ein Kunde an, werden Sie in der Regel zunächst abgemahnt. Sie müssen sich dann dazu verpflichten, den Verstoß zu unterlassen und zu entfernen. Ansonsten droht eine Vertragsstrafe. Außerdem kann ein Rechtsverstoß zu Schadensersatzansprüchen mitsamt Anwaltskostenerstattung, Bußgeldverfahren und Strafverfahren führen. Einen Verstoß büßen Sie schnell mit mehreren tausend Euro. Wie die Behörden ein Bußgeld berechnen lesen Sie unter www.topagrar.com/dsgvo2021.
In Zukunft müssen Sie im Übrigen eher mit mehr Kontrollen rechnen, da die Behörden ihr Personal aufstocken und das Thema kein Neuland mehr ist. Ein Datenschutzverstoß wird daher immer gefährlicher.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Verstoßen Sie gegen die DSGVO und schwärzt Sie z.B. ein Kunde an, werden Sie in der Regel zunächst abgemahnt. Sie müssen sich dann dazu verpflichten, den Verstoß zu unterlassen und zu entfernen. Ansonsten droht eine Vertragsstrafe. Außerdem kann ein Rechtsverstoß zu Schadensersatzansprüchen mitsamt Anwaltskostenerstattung, Bußgeldverfahren und Strafverfahren führen. Einen Verstoß büßen Sie schnell mit mehreren tausend Euro. Wie die Behörden ein Bußgeld berechnen lesen Sie unter www.topagrar.com/dsgvo2021.
In Zukunft müssen Sie im Übrigen eher mit mehr Kontrollen rechnen, da die Behörden ihr Personal aufstocken und das Thema kein Neuland mehr ist. Ein Datenschutzverstoß wird daher immer gefährlicher.