Ich hatte eine unangekündigte Veterinärkontrolle. Passanten hatten mich angezeigt, weil ich angeblich meine Tiere falsch halte. Der Kontrolleur hatte jedoch nichts zu beanstanden. Wer trägt nun die Kosten für die Kontrolle? Kann das Amt unangekündigt kommen oder müssen die Kontrolleure sich vorher bei mir anmelden?
Ich hatte eine unangekündigte Veterinärkontrolle. Passanten hatten mich angezeigt, weil ich angeblich meine Tiere falsch halte. Der Kontrolleur hatte jedoch nichts zu beanstanden. Wer trägt nun die Kosten für die Kontrolle? Kann das Amt unangekündigt kommen oder müssen die Kontrolleure sich vorher bei mir anmelden?
Sie müssen die Kontrolle nicht bezahlen, da es keine Beanstandung-en gab. Hat die Behörde allerdings Verstöße festgestellt, darf sie Gebühren für anlassbezogene Kontrollen erheben. Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Regeln. In Nordrhein-Westfalen gibt es z.B. für Kontrollen, die auf Grund von Verbraucherbeschwerden durchgeführt werden, keine Gebühren. In Bayern dagegen fallen zwischen 25 € und 50000 € an, sofern es Beanstandungen gibt. Das Veterinäramt muss seine Kontrollen auch nicht ankündigen, sonst wäre der Prüfungszweck gefährdet.
RA Benjamin Kranepuhl,
tiermedrecht, Münster
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Ich hatte eine unangekündigte Veterinärkontrolle. Passanten hatten mich angezeigt, weil ich angeblich meine Tiere falsch halte. Der Kontrolleur hatte jedoch nichts zu beanstanden. Wer trägt nun die Kosten für die Kontrolle? Kann das Amt unangekündigt kommen oder müssen die Kontrolleure sich vorher bei mir anmelden?
Ich hatte eine unangekündigte Veterinärkontrolle. Passanten hatten mich angezeigt, weil ich angeblich meine Tiere falsch halte. Der Kontrolleur hatte jedoch nichts zu beanstanden. Wer trägt nun die Kosten für die Kontrolle? Kann das Amt unangekündigt kommen oder müssen die Kontrolleure sich vorher bei mir anmelden?
Sie müssen die Kontrolle nicht bezahlen, da es keine Beanstandung-en gab. Hat die Behörde allerdings Verstöße festgestellt, darf sie Gebühren für anlassbezogene Kontrollen erheben. Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Regeln. In Nordrhein-Westfalen gibt es z.B. für Kontrollen, die auf Grund von Verbraucherbeschwerden durchgeführt werden, keine Gebühren. In Bayern dagegen fallen zwischen 25 € und 50000 € an, sofern es Beanstandungen gibt. Das Veterinäramt muss seine Kontrollen auch nicht ankündigen, sonst wäre der Prüfungszweck gefährdet.