Wollen Sie einem Verwandten Vermögen oder z.B. ein Grundstück schenken, weil dieser Sie beispielsweise im Alter pflegen wird? Anders als Ihren Kindern stehen weiter entfernten Familienmitgliedern, z.B. den Neffen oder Nichten, nur geringe oder gar keine Freibeträge bei der Schenkungssteuer zu. Der Fiskus kassiert kräftig mit.
Ihre Verwandten dürfen aber den Wert der Gegenleistung, in diesem Fall die der Pflege, vom Wert des Vermögens bzw. des Grundstückes abziehen. So können Sie die Steuerlast drücken. Wenn der Wert der Gegenleistung in etwa dem Wert des Geschenkten entspricht, fällt gar keine Schenkungsteuer an, weil sich Leistung und Gegenleistung dann aufheben. Der Wert der Gegenleistung sollte den der Gegenleistungen aber nicht um mehr als 20 bis 25% unterschreiten, sonst liegt trotzdem eine Schenkung vor (BFH, Beschluss vom 05.07.2018, Az.: II B 122/17).
Denken Sie daran: Wenn Sie ein Grundstück verschenken, wird möglicherweise die Grunderwerbsteuer fällig.
Rechtsanwalt Christian Klüter, LBH-Steuerberatungsgesellschaft mbH, Friedrichsdorf/Ts.
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Wollen Sie einem Verwandten Vermögen oder z.B. ein Grundstück schenken, weil dieser Sie beispielsweise im Alter pflegen wird? Anders als Ihren Kindern stehen weiter entfernten Familienmitgliedern, z.B. den Neffen oder Nichten, nur geringe oder gar keine Freibeträge bei der Schenkungssteuer zu. Der Fiskus kassiert kräftig mit.
Ihre Verwandten dürfen aber den Wert der Gegenleistung, in diesem Fall die der Pflege, vom Wert des Vermögens bzw. des Grundstückes abziehen. So können Sie die Steuerlast drücken. Wenn der Wert der Gegenleistung in etwa dem Wert des Geschenkten entspricht, fällt gar keine Schenkungsteuer an, weil sich Leistung und Gegenleistung dann aufheben. Der Wert der Gegenleistung sollte den der Gegenleistungen aber nicht um mehr als 20 bis 25% unterschreiten, sonst liegt trotzdem eine Schenkung vor (BFH, Beschluss vom 05.07.2018, Az.: II B 122/17).
Denken Sie daran: Wenn Sie ein Grundstück verschenken, wird möglicherweise die Grunderwerbsteuer fällig.
Rechtsanwalt Christian Klüter, LBH-Steuerberatungsgesellschaft mbH, Friedrichsdorf/Ts.