Die Landwirtschaftskammer NRW nimmt für das Milchwirtschaftsjahr 2011/2012 eine Neuzuteilung der Naturschutzmilchquoten vor. Seit der letzen Verteilaktion sind rund 400 000 kg wegen Betriebsaufgabe oder anderen Gründen an das Land zurückgegangen, schreibt Marion Paul von der Kammer im aktuellen Wochenblatt Westfalen-Lippe. Diese Menge steht nun für eine Neuverteilung zur Verfügung.
Ein Antrag auf Zuteilung einer Menge von 1 000 kg/ha bewirtschaftete Fläche ist unter folgenden Bedingungen möglich: 1. Die beantragte Fläche liegt in einem rechtskräftigen Naturschutzgebiet der Kulisse des Feuchtwiesenschutzprogramms vom 30. Mai 1995. 2. Es handelt sich um Dauergrünland. 3. Der Antragsteller ist Milchviehhalter. 4. Für diese Grünlandflächen dürfen nicht bereits Naturschutzmilchquoten als zusätzliche Quote zugeteilt worden sein.
Für die Reihenfolge der Zuteilung sind folgende Prioritäten vorgesehen:
Erste Priorität haben Flächen, die von Acker in Grünland umgewandelt wurden. Die zweite Priorität liegt bei Flächen, auf denen eine Extensivierungs- oder Pflegemaßnahme Vertragsnaturschutz durchgeführt wird. Dritte Priorität haben Flächen, auf denen eine Extensivierungs- oder Pflegemaßnahme im Sinne der Rahmenrichtlinie Vertragsnaturschutz über eigene Kreis-Vertragsnaturschutzmaßnahmen im Zuge von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt wird.
Innerhalb dieser Gruppen werden diejenigen Antragsteller bevorzugt, deren Flächen in einem FFH- oder Vogelschutzgebiet liegen. Sollten nach Berücksichtigung dieser Prioritäten noch weitere Quoten vorhanden sein, werden sie unter den übrigen Antragstellern im Losverfahren verteilt.
Anträge erhalten Sie bei den Kreisstellen der Kammer und unter www.landwirtschaftskammer.de in der Rubrik Förderung. Annahmeschluss ist der 30. November. Die Kosten betragen 90 \- 120 Euro. Bereits vorliegende Anträge müssen nur dann neu gestellt werden, wenn sich die Bewirtschaftungsverhältnisse geändert haben.