Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

1 000 kg Naturschutz-Milchquote/ha

Die Landwirtschaftskammer NRW nimmt für das Milchwirtschaftsjahr 2011/2012 eine Neuzuteilung der Naturschutzmilchquoten vor. Seit der letzen Verteilaktion sind rund 400 000 kg wegen Betriebsaufgabe oder anderen Gründen an das Land zurückgegangen, schreibt Marion Paul von der Kammer im aktuellen Wochenblatt Westfalen-Lippe.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Landwirtschaftskammer NRW nimmt für das Milchwirtschaftsjahr 2011/2012 eine Neuzuteilung der Naturschutzmilchquoten vor. Seit der letzen Verteilaktion sind rund 400 000 kg wegen Betriebsaufgabe oder anderen Gründen an das Land zurückgegangen, schreibt Marion Paul von der Kammer im aktuellen Wochenblatt Westfalen-Lippe. Diese Menge steht nun für eine Neuverteilung zur Verfügung.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Ein Antrag auf Zuteilung einer Menge von 1 000 kg/ha bewirtschaftete Fläche ist unter folgenden Bedingungen möglich: 1. Die beantragte Fläche liegt in einem rechtskräftigen Naturschutzgebiet der Kulisse des Feuchtwiesenschutzprogramms vom 30. Mai 1995. 2. Es handelt sich um Dauergrünland. 3. Der Antragsteller ist Milchviehhalter. 4. Für diese Grünlandflächen dürfen nicht bereits Naturschutzmilchquoten als zusätzliche Quote zugeteilt worden sein.


Für die Reihenfolge der Zuteilung sind folgende Prioritäten vorgesehen:


Erste Priorität haben Flächen, die von Acker in Grünland umgewandelt wurden. Die zweite Priorität liegt bei Flächen, auf denen eine Extensivierungs- oder Pflegemaßnahme Vertragsnaturschutz durchgeführt wird. Dritte Priorität haben Flächen, auf denen eine Extensivierungs- oder Pflegemaßnahme im Sinne der Rahmenrichtlinie Vertragsnaturschutz über eigene Kreis-Vertragsnaturschutzmaßnahmen im Zuge von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt wird.


Innerhalb dieser Gruppen werden diejenigen Antragsteller bevorzugt, deren Flächen in einem FFH- oder Vogelschutzgebiet liegen. Sollten nach Berücksichtigung dieser Prioritäten noch weitere Quoten vorhanden sein, werden sie unter den übrigen Antragstellern im Losverfahren verteilt.


Anträge erhalten Sie bei den Kreisstellen der Kammer und unter www.landwirtschaftskammer.de in der Rubrik Förderung. Annahmeschluss ist der 30. November. Die Kosten betragen 90 \- 120 Euro. Bereits vorliegende Anträge müssen nur dann neu gestellt werden, wenn sich die Bewirtschaftungsverhältnisse geändert haben.

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.