Erfreut über die Einigung der EU-Agrarminister zeigt sich die Europäische Kommission. Wie die Behörde mitteilt, würden die Änderungen ein Gleichgewicht auf dem Weinmarkt herstellen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Weine verbessern. Verschwenderische und kostspielige Marktinterventionsmaßnahmen will Brüssel dazu abschaffen. Die Reform sieht eine rasche Umstrukturierung des Weinsektors vor, indem sie eine freiwillige dreijährige Rodungsregelung vorsieht, um keinen überschüssigen und nicht wettbewerbsfähigen Wein mehr auf den Markt gelangen zu lassen. Die Trockenzuckerung ist weiterhin erlaubt, obwohl die Höchstgehalte der Anreicherung mit Zucker oder Traubenmost gesenkt werden. Die Mitgliedstaaten können bei der EU-Kommission im Falle außergewöhnlicher klimatischer Bedingungen beantragen, die höchstzulässige Anreicherung anzuheben.
Darüber hinaus schafft die EU die Subventionen für die Dringlichkeitsdestillation und die Destillation zu Trinkalkohol schrittweise abschaffen. Die dann zur Verfügung stehenden Mittel will die Kommission Maßnahmen wie die Absatzförderung für Wein auf Drittlandmärkten, Innovation sowie die Umstrukturierung und Modernisierung von Rebflächen und Kellereien verwenden. Andere Mittel werden auf die Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung übertragen und sind den Weinbauregionen vorbehalten. Die Maßnahmen umfassen u.a. die Niederlassung von Jungweinbauern, die Verbesserung der Vermarktung, Berufsbildung, die Förderung von Erzeugerorganisationen, die Unterstützung zur Deckung der mit der Erhaltung von Kulturlandschaften verbundenen Zusatzkosten und Einkommenseinbußen sowie Vorruhestand. Die entkoppelte Betriebsprämie wird den Keltertraubenerzeugern nach Ermessen der Mitgliedstaaten sowie allen Weinbauern gewährt, die ihre Rebflächen roden. Die Beihilfe für die Verwendung von Traubenmost darf in ihrer derzeitigen Form vier Jahre lang weitergezahlt werden. Nach dieser Übergangszeit werden die Ausgaben für die Mostbeihilfe in entkoppelte Zahlungen an die Weinerzeuger umgewandelt.
Die Reform wird am 1. August 2008 in Kraft treten.
Stellungnahme des DBV
Wie der Deutsche Weinbauverband (DWV) begrüßt auch der Deutsche Bauernverband (DBV) ausdrücklich, dass es Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer gelungen ist, die deutschen Kernforderungen bei den Anpflanzrechten und bei den Weinbereitungsverfahren weitgehend durchzusetzen. Insgesamt zeichne sich die Weinmarktreform jetzt durch mehr Licht als Schatten aus, betonten die beiden Verbände.
Die Verschiebung der von der EU-Kommission geforderten Liberalisierung des Rebenanbaus auf das Jahr 2015 in Verbindung mit einer Revisionsklausel ist im Vergleich zum geltenden Recht und gegenüber den Kommissionsvorschlägen ein Fortschritt, der zunächst einmal den Erhalt der traditionellen Weinbauflächen sichert. Die Beibehaltung der Chaptalisierung, die seit Jahrhunderten als traditionelles Verfahren der Alkoholerhöhung in rund zwanzig Ländern der Europäischen Union zugelassen ist, konnte durch eine enge Zusammenarbeit zwischen den mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten gesichert werden. Auch konnte bei den technischen Anwendungsbestimmungen wie dem Umfang der Alkoholerhöhung ein praxisgerechter Kompromiss erzielt werden.
Ein Erfolg sei auch, dass das Weinbudget der EU zukünftig marktorientierter eingesetzt wird. Die EU-Destillationsmaßnahmen für südeuropäische Tafelweine würden nach einer Übergangszeit abgeschafft. Mit dem erweiterten Instrumentarium zur Verbesserung der Erfassungs- und Vermarktungsstrukturen verspreche man sich eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen der deutschen Weinwirtschaft gegenüber der Konkurrenz aus Drittländern.
Erst nach zähen Verhandlungen habe die Bundesregierung der EU-Kommission die Zusage abgerungen, dass sich in der Etikettierung für die deutschen Weine nichts ändern wird, betonten die Verbände. Die Absicherung des deutschen Qualitäts- und Bezeichnungssystems war von Bund, Ländern und Weinwirtschaft zu den wichtigsten Bedingungen erklärt worden, um dem Reformpaket zustimmen zu können. Hierzu zählen auch Fragen um den Fortbestand der deutschen traditionellen Wein- und Sektbezeichnungen sowie des Bocksbeutelschutzes. Die neue europäische Weinmarktordnung, die noch im Detail zu prüfen sein wird, soll zum 1. August 2009 in Kraft treten.