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Agrarreform: EU-Mitgliedstaaten mit Kommission unzufrieden

Der Großteil der EU-Mitgliedstaaten ist unzufrieden, wie die Europäische Kommission die Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik vorbereitet.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Großteil der EU-Mitgliedstaaten ist unzufrieden, wie die Europäische Kommission die Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik vorbereitet. Im Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) präsentierten Anfang vergangener Woche 23 Delegationen eine Erklärung, in der die Brüsseler Behörde dazu aufgerufen wird, sich klar an die Vorgaben des politischen Kompromisses vom Juni dieses Jahres zu halten.


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Die Vorbereitung der delegierten Rechtsakte dürfe den bisher erreichten Fortschritt nicht gefährden, heißt es darin. Die Experten aus den nationalen Ministerien haben eine lange, nicht erschöpfende Liste mit Beispielen zusammengestellt, wo sie Unstimmigkeiten sehen.


Beispielsweise sollten laut Kommissionsvorgabe Streifen förderfähiger Flächen an Waldrändern nicht für den Ackerbau genutzt werden, wenn sie als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen würden. Eine solche Vorgabe sei jedoch von den Agrarministern unter Zustimmung des Europaparlaments ausdrücklich ausgeschlossen worden, heißt es von Seiten der kritischen Mitgliedstaaten. Ferner seien die Anforderungen an den Anbau von Zwischenfrüchten auf ökologischen Vorrangflächen zu streng; unter anderem würden Vorgaben zur Mischung der Feldfrüchte gemacht.


Mineraldüngerverbot nicht gerechtfertigt


Darüber hinaus monieren die Delegationen, Landwirte dürften Stickstofffixierer laut den Kommissionsplänen nur mit einer begrenzten Menge an Pflanzenschutzmitteln und ganz ohne Mineraldünger anbauen. Der konventionelle Anbau von Stickstofffixierern auf ökologischen Vorrangflächen werde dadurch unmöglich. Das aber sei nicht gerechtfertigt, denn die konventionelle Produktion solcher Kulturen verhindere die Ausschwemmung von Stickstoff und begünstige die physiochemischen und biologischen Eigenschaften des Bodens. Diese Begrenzung sei im zugrundeliegenden Rechtsakt nicht vorgesehen und ändere klar die Entscheidung des Gesetzgebers.


Deutschland und Großbritannien schlossen sich der schriftlichen Erklärung nicht ausdrücklich an. EU-Diplomaten zufolge unterstützen Berlin und London zwar grundsätzlich die Stoßrichtung des Papiers, ordnen aber nicht alle Beispiele als im Widerspruch zur politischen Einigung stehend ein.


Die Kommission hatte dem Grünen-Europapolitiker Martin Häusling unlängst versichert, sie werde die Voraussetzungen schaffen, damit der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf ökologischen Vorrangflächen verboten werden kann. (AgE)

 

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