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Neues Gesetz

Agrarwirtschaft begrüßt vorgesehene Regelung der Fachkräftezuwanderung

Lob aus der Agrarbranche gibt es für das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und den Gesetzentwurf über die Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung, mit dem bundeseinheitliche Anwendungskriterien bei der Ausbildungsduldung geschaffen werden sollen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Initiative der Bundesregierung für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird von der Agrarwirtschaft grundsätzlich begrüßt. Anlässlich der Beratung des Gesetzentwurfs am vergangenen Freitag im Bundesrat äußerten sich sowohl der Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) als auch der Zentralverband Gartenbau (ZVG) überwiegend positiv.

Dies gilt ebenfalls für den vorgelegten Gesetzentwurf über die Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung, mit dem bundeseinheitliche Anwendungskriterien bei der Ausbildungsduldung geschaffen werden sollen. Nach ZVG-Auffassung sollte allerdings bei der Ausbildungsduldung die Begrenzung auf Engpassberufe entfallen. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz werde auch für landwirtschaftliche Betriebe die Möglichkeit geschaffen, qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten zu gewinnen, erklärte GLFA-Geschäftsführer Burkhard Möller gegenüber AGRA-EUROPE.

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Möller rechnet allerdings damit, dass die Anzahl der in Frage kommenden Interessenten „überschaubar“ bleiben wird. Er verweist darauf, dass Fachkräfte über eine anerkannte qualifizierte Berufsausbildung verfügen und entsprechend dieser Qualifikation eingesetzt werden müssen. Nach Einschätzung des Arbeitgeber-Geschäftsführers zeichnet sich auch in der Landwirtschaft ein Fachkräftemangel ab, dem man sich stellen müsse.

Länder wollen Mitspracherechte

Unterdessen verlangt der Bundesrat mehr Mitspracherechte bei der Fachkräfteeinwanderung. Anders als die Bundesregierung hält er ihren Gesetzentwurf für zustimmungsbedürftig. Auch inhaltlich machen die Länder Änderungsbedarf am Regierungsentwurf geltend. So sprechen sie sich unter anderem dafür aus, die Aufenthaltserlaubnis für Qualifizierungsmaßnahmen zu verlängern, damit auch Anpassungslehrgänge, beispielsweise in der Kranken- oder Gesundheitspflege, berücksichtigt werden können.

Außerdem fordern sie Erleichterungen bei den Sprachanforderungen, die bei der Einreise zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen gelten sollen. Ausgeweitet werden sollten dem Bundesrat zufolge die Zuverdienstmöglichkeiten der einreisenden Fachkräfte, um die Zuwanderung noch attraktiver zu machen.

Lockerungen verlangen die Länder bei der Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung, die zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland kommen. Solche Fachkräfte sollten zwölf und nicht nur sechs Monate bleiben und probeweise auch deutlich mehr Stunden arbeiten dürfen. Die Anforderungen an die Sprachkenntnisse bezeichnet der Bundesrat als nicht praktikabel und in vielen Branchen für überzogen. Er äußert Bedenken, dass die Regelungen die erwünschte Fachkräfteeinwanderung tatsächlich ermöglichen.

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