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Altenteilsleistungen bei Überlassungsvertrag nicht mehr absetzbar

Geht es nach dem Willen der Finanzverwaltung, sollen Hofnachfolger, die den Betrieb mit einem so genannten Wirtschaftsüberlassungsvertrag nach dem 1. Januar 2008 übernommen haben, Altenteilsleistungen nicht mehr von der Steuer absetzen können. Diese sollen erst dann steuerlich wirksam werden, wenn der Hof tatsächlich übertragen ist.

Lesezeit: 1 Minuten

Geht es nach dem Willen der Finanzverwaltung, sollen Hofnachfolger, die den Betrieb mit einem so genannten Wirtschaftsüberlassungsvertrag nach dem 1. Januar 2008 übernommen haben, Altenteilsleistungen nicht mehr von der Steuer absetzen können. Diese sollen erst dann steuerlich wirksam werden, wenn der Hof tatsächlich übertragen ist.


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Der Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes, Franz-Josef Möllers, hat sich daher gegenüber den Bundestagsabgeordneten des Landes dafür stark gemacht, dass diese Regelung aus Vertrauensschutzgründen nicht rückwirkend angewendet wird. In seinen Schreiben u.a. an den Finanz-Staatsektetär Steffen Kampeter wies Möllers darauf hin, dass Wirtschaftsüberlassungsverträge seit nunmehr 30 Jahren von der Finanzverwaltung anerkannt würden. Dies dürfe nun nicht über Nacht und rückwirkend geändert werden

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