Das Bundeslandwirtschaftsministerium will das nach dem Auftreten der Klassischen Geflügelpest erlassene grundsätzliche Aufstallungsgebot für Geflügel aufheben und die Freilandhaltung als Regelhaltung wieder zulassen. Gleichzeitig sollen die zuständigen Behörden ermächtigt werden, bei Gefahr im Verzuge in bestimmten Risikogebieten die Aufstallung anordnen zu können. Dies soll jedoch nur noch im Ergebnis einer Risikobewertung zulässig sein.
Mit dem Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung reagiert das Agrarressort auf die seit mehr als drei Jahren günstige epidemiologische Situation bei der auch als Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) bezeichneten Krankheit. So ist seit dem HPAI-Nachweis bei einer erlegten Wildente vom 6. März 2009 bei Starnberg in der Zwischenzeit kein weiterer Fall festgestellt worden.
Auch vor dem Hintergrund der Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) vom 4. Oktober 2011, in der das Risiko der Einschleppung eines bereits in Deutschland vorhandenen HPAI-Virus in Hausgeflügelbestände durch Wildvögel als gering sowie das Risiko der Einschleppung durch den Personen- und Fahrzeugverkehr in Deutschland als vernachlässigbar eingestuft wird, nimmt das Ministerium zum Anlass, die Änderung der Verordnung vorzuschlagen. ( AgE)