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Ausbau der gemeinsamen EU-Marktordnung gebilligt

Die Europäische Union hat eine weitere Hürde auf dem Weg zur einzigen EU-Marktordnung für sämtliche landwirtschaftliche Erzeugnisse genommen.

Lesezeit: 1 Minuten

Mit breiter Mehrheit billigte das Europäische Parlament in der vergangenen Woche den Vorschlag der EU-Kommission, die im Juni letzten Jahres reformierte Marktordnung für Obst und Gemüse in die einheitliche Marktordnung aufzunehmen. Einverstanden zeigten sich die Abgeordneten außerdem mit der Absicht der Brüsseler Behörde, die mit der "Mini-Milchreform" von September letzten Jahres beschlossenen Änderungen sowie die zeitgleich vereinbarte Überarbeitung des Zuckerrestrukturierungsfonds sowie die Beendigung der Staatsbeihilfen für die finnische Saatgutindustrie in die einheitliche Marktordnung einfließen zu lassen. Der Kommissionsvorschlag beschränke sich auf eine Vereinfachung der Gesetze und beinhalte keinerlei politische Änderungen, stellten die Parlamentarier in ihrer Stellungnahme fest, die jedoch keinerlei bindende Wirkung hat. Der EU-Ministerrat wird die Aufnahme der neuen Bestimmungen voraussichtlich in den nächsten Tagen beschließen. Die Agrarminister hatten sich im Juni letzten Jahres unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft darauf verständigt, 21 sektorielle Marktordnungen in einem Text zusammenzufassen. Die reformierte EU-Weinmarktordnung soll nach deren formeller Verabschiedung noch in diesem Jahr in die einheitliche Marktordnung integriert werden.

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