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Bartmer will mehr Freiheit für die Landwirtschaft

Gegen verzerrende Eingriffe des Staates auf den Agrarmärkten und für eine Neubestimmung der Rolle der Politik hat sich DLG-Präsident Carl-Albrecht Bartmer ausgesprochen. "Die Landwirtschaft ist eine Zukunftsbranche, die unternehmerische Freiräume braucht", sagte Bartmer kurz vor Beginn der DLG-Wintertagung in Berlin.

Lesezeit: 2 Minuten

Gegen verzerrende Eingriffe des Staates auf den Agrarmärkten und für eine Neubestimmung der Rolle der Politik hat sich DLG-Präsident Carl-Albrecht Bartmer ausgesprochen. "Die Landwirtschaft ist eine Zukunftsbranche, die unternehmerische Freiräume braucht", sagte Bartmer kurz vor Beginn der DLG-Wintertagung in Berlin. Allerdings benötige der Agrarsektor den Staat als ordnendes Element.


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Was die Höhe der EU-Direktzahlungen angeht, erwartet Bartmer einen "Effekt der Nivellierung", mahnte aber gleichzeitig Vertrauensschutz und eine staatliche Flankierung an. Teile der Flächenprämie sieht er durch in der Europäischen Union herrschende höhere Standards begründet. Unverzichtbar sei die Kompensation von Kosten durch höhere Standards, die durch besondere Nachhaltigkeit des Wirtschaftens und ausgeprägte Qualitätsansprüche von der EU-Landwirtschaft gefordert würden. Auch spielten bei den Direktzahlungen Überlegungen eines Einkommenstransfers eine Rolle.


Offene Fragen für die Politik sieht der DLG-Präsident zudem bei der Ausgestaltung der Zweiten Säule mit ihren derzeit stark unterschiedlichen Zielsetzungen wie höhere Akzeptanz für die EU-Agrarpolitik, ökologische Effekte und Einkommenstransfers für die Landwirtschaft. Eine flächendeckende Bewirtschaftung in Deutschland ist nach Bartmers Einschätzung weitgehend auch ohne starke staatliche Transfers möglich.


"Das Thema Versorgungssicherheit ist keines. Dort, wo wir den niedrigsten Außenschutz haben, so bei Schweinen und Kartoffeln, haben wir schließlich den höchsten Selbstversorgungsgrad", betonte Bartmer. Angesichts deutscher Exportstärke ermunterte er die Landwirte zu selbstbewusstem Auftreten. Die Existenzgrundlage ländlicher Räume müsse eine wirtschaftliche sein. Mit Blick auf die finanzielle Unterstützung der ländlichen Räume warf er die Frage auf, wer "die Ziellandschaft" mit welchem Recht und mit welcher Begründung definiere.

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