Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

BHKW: Steuer-Ärger bei Wärme-Abgabe

Was die Politik fördert, bremst der Fiskus – so läuft es leider häufig. Diesmal trifft es viele bäuerliche Betreiber von Blockheizkraftwerken (BHKW). Ihnen stehen umsatzsteuerliche Mehrbelastungen ins Haus. Worum geht es? Mit dem KWK-Bonus (Kraft-Wärmekopplung) wird die Nutzung der Wärme durch das EEG besonders gefördert. Im Idealfall kann die Wärme an Dritte verkauft werden.

Lesezeit: 1 Minuten

Was die Politik fördert, bremst der Fiskus – so läuft es leider häufig. Diesmal trifft es viele bäuerliche Betreiber von Blockheizkraftwerken (BHKW). Ihnen stehen umsatzsteuerliche Mehrbelastungen ins Haus.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Worum geht es? Mit dem KWK-Bonus (Kraft-Wärmekopplung) wird die Nutzung der Wärme durch das EEG besonders gefördert. Im Idealfall kann die Wärme an Dritte verkauft werden. Viele Landwirte verwenden aber auch einen Teil der anfallenden Wärme für ihr privates Wohnhaus oder für den landwirtschaftlichen Betrieb, der meist die umsatzsteuerliche Pauschalierung anwendet.




Dagegen läuft das BHKW überwiegend als Gewerbebetrieb mit Regelbesteuerung, z.B. in der Rechtsform der GmbH & Co.KG. Das Problem: Bei der Wärmelieferung ans Wohnhaus oder den landwirtschaftlichen Betrieb ist umsatzsteuerlich die so genannte Mindestbemessungsgrundlage zu beachten. Das heißt: Für die betreffenden Kilowattstunden (kWh) muss ein Mindestwert angesetzt werden, auf den 19% Umsatzsteuer zu berechnen und ans Finanzamt abzuführen sind. In Bayern wurden in der Vergangenheit hierfür zeitweise 2 Cent/kWh angesetzt, was praxisnah und realistisch war.




Doch davon will das Bundesfinanzministerium nichts wissen. Warum, lesen Sie jetzt in der top agrar-Ausgabe 5/2011 ab S. 22.


Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.