Ein Großteil der im Greening geplanten Agrarmaßnahmen wird vom Brandenburger Berufsstand als unpraktikabel abgelehnt. Bei einer Sitzung des Landesbauernverbandes (LBV) letzte Woche warnte der Vorsitzende Henrik Wendorff insbesondere vor der Neuauflage einer Stilllegungsverpflichtung.
Wendorff: „Die Zwangsstilllegung von Ackerland ist angesichts des steigenden Rohstoffbedarfs kein Weg, der in die Zukunft führt.“ Greening an Flächenstilllegung zu koppeln sei sogar kontraktproduktiv. Allein in Brandenburg würde ein Areal stillgelegt werden müssen, die die Landwirtschaftsfläche des Kreises Barnim übersteige, so der Praktiker.
Kritisch äußerte sich Wendorff auch zur angedachten Degression der Direktzahlungen: „Die Umweltleistungen der Landwirtschaft werden auf jedem Hektar erbracht und deswegen muss jeder Hektar bei den EU-Agrarzahlungen gleich behandelt werden.“ Daher sei auch kein Platz für eine Kappung der Zahlungen ab einer bestimmten Betriebsgröße. Die im Greening enthaltenen Auflagen würden zudem für kleinere Unternehmen eine erhebliche und vom Landesbauernverband nicht zu akzeptierende Belastung darstellen.
Angesichts des sowohl arbeitsmäßigen als auch organisatorischen Aufwandes bestehe die Gefahr, dass gerade die kleineren Unternehmen entweder gar keine EU-Zahlungen mehr erhielten oder aus der Landwirtschaft ausstiegen, so ein weiterer Kritikpunkt Wendorffs. Daher fordert der Fachausschuss, die Pläne zum Greening aufzugeben oder deutlich flexiblere Maßnahmen anzubieten, die von allen Betrieben erfüllt werden könnten.
Wendorff ist überzeugt, dass ein Wahlkatalog mit Greeningmaßnahmen und die Anrechenbarkeit von erbrachten Umweltleistungen auf mehr Akzeptanz stoßen. (AgE)