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Brüssel will mitarbeitende Ehefrauen absichern

Das Europäische Parlament fordert, den in landwirtschaftlichen Betrieben mitarbeitenden Ehefrauen einen Rechtsanspruch auf Sozial- und Rentenversicherungsschutz zu geben.

Lesezeit: 1 Minuten

Was die Anerkennung der Arbeit und den Schutz mitarbeitender Ehepartner betreffe, sei die EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung von Frau und Mann bislang ineffizient, heißt es in einer von der CDU-Europaabgeordneten Christa Klaß vorbereiteten Entschließung, die das Parlament in der vergangenen Woche mit breiter Mehrheit angenommen hat. Die Abgeordneten fordern die Europäische Kommission darin auf, bis Ende dieses Jahres einen Vorschlag für entsprechende Änderungen an der Richtlinie vorzulegen. Die Parlamentarier bekräftigen zugleich ihre früheren Forderungen nach einer Registrierpflicht für mitarbeitende Ehepartner. Darüber hinaus drängt das Hohe Haus darauf, die Rechtsform des gemeinsamen Eigentums weiterzuentwickeln. Auf diese Weise würden die Rechte der Frauen im Agrarsektor, ihr sozialversicherungsrechtlicher Schutz und ihre Arbeit umfassend anerkannt. Von den Mitgliedstaaten erwartet das Parlament Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen, die in ländlichen Gebieten investieren und Frauen hochwertige Arbeitsplätze bieten. Außerdem sollten mehr EU-Mittel zugunsten von "innovativen Maßnahmen" für Frauen in ländlichen Gebieten bereitgestellt werden.

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