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Bundesregierung gegen steuerliche Maßnahmen zur Beruhigung des Bodenmarkts

Die Bundesregierung lehnt steuerliche Maßnahmen als Reaktion auf den Anstieg der landwirtschaftlichen Bodenpreise ab. Das hat der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Peter Bleser, heute im Ernährungsausschuss des Bundestages deutlich gemacht.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung lehnt steuerliche Maßnahmen als Reaktion auf den Anstieg der landwirtschaftlichen Bodenpreise ab. Das hat der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Peter Bleser, heute im Ernährungsausschuss des Bundestages deutlich gemacht. Der CDU-Politiker erteilte einer Ausweitung der steuerunschädlichen Reinvestitionsmöglichkeiten von Veräußerungsgewinnen aus Grund und Boden eine Absage. Eine dafür notwendige Anpassung von § 6b Einkommensteuergesetz stünde seinen Ausführungen zufolge im Widerspruch zum Ziel, Steuervergünstigungen und Subventionen abzubauen.


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Auch einer Änderung des Grunderwerbssteuergesetzes mit dem Ziel, gemeinnützige Siedlungsunternehmen bei der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts von der Steuer zu befreien, steht die Regierung nach Blesers Angaben ablehnend gegenüber. Das geltende Grunderwerbssteuerrecht erfasse nach dem Willen des Gesetzgebers alle Rechtsvorgänge, durch die ein Grundstück von einem Rechtsträger auf einen anderen übergehe. Dabei sei unerheblich, ob der Rechtsträgerwechsel auf der Ausübung eines Vorkaufsrechts beruhe, argumentierte der Staatssekretär. Beide Forderungen hatten sich die Agrarminister der Länder auf ihrer Frühjahrskonferenz Ende April in Konstanz zu eigen gemacht.


Bleser bestätigte unterdessen, dass sein Ressort das Johann-Heinrich-von-Thünen-Institut (vTI) mit einer weiteren Untersuchung beauftragen werde. Dabei gehe es um eine Analyse des Erwerbs von Geschäftsanteilen oder der Übernahme ganzer Betriebe durch außerlandwirtschaftliche Investoren. AgE

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