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Countdown für die Düngegesetzgebung steht

Die Bundesregierung will im Dezember den Schlussakt bei der Düngegesetzgebung schaffen. Bundestag und Bundesrat sollen gleichzeitig über Düngegesetz und Düngeverordnung abstimmen. Die Details zu den Nährstoffbilanzen die Betriebe künftig anfertigen müssen, sollen Anfang 2017 folgen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung will im Dezember den Schlussakt bei der Düngegesetzgebung schaffen. Bundestag und Bundesrat sollen gleichzeitig über Düngegesetz und Düngeverordnung abstimmen. Die Details zu den Nährstoffbilanzen die Betriebe künftig anfertigen müssen, sollen Anfang 2017 folgen.

 

Die Bundesregierung will die Reform der Düngegesetzgebung bis Ende des Jahres schaffen. Laut dem aktuellen Zeitplan, der top agrar vorliegt, findet die abschließende Beratung über das Düngegesetz am 15. oder 16. Dezember im Bundestag statt. Gleichzeitig soll der Bundesrat am 16. Dezember in seiner Sitzung über die Düngeverordnung abstimmen. Damit liegt zwischen dem Beschluss des Bundeskabinetts für die Entwürfe und den abschließenden Beratungen im Bundestag und Bundesrat exakt ein Jahr.

 

Zu einem Kompromiss im Düngerecht hatte sich die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD Ende Oktober nach zähen Verhandlungen durchgerungen. Die Erfassung der Nährstoffe in viehstarken Betrieben soll ab 2018 nun doch über die Hoftorbilanz erfolgen. Die Koalitionäre fassen das jedoch unter dem Begriff „betriebliche Stoffstrombilanz“ zusammen. So werden zukünftig zunächst alle viehintensiven Betriebe mit mehr als 2.000 Mastschweinen oder mehr als 3 Großvieheinheiten je Hektar ihre Nährstoffströme danach bilanzieren müssen. Diese Stoffstrombilanz soll per Verordnung bis spätestens 1. Januar 2018 verbindlich sein.


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Laut dem aktuellen Zeitplan will das Bundeslandwirtschaftsministerium bis Frühjahr 2017 den Verordnungsentwurf zur Einführung betrieblicher Stoffstrombilanzen vorlegen. Sie sollen die Zufuhr von Nährstoffen in den Betrieb durch Düngemittel, Futtermittel, Saat-/Pflanzgut, landwirtschaftliche Nutztiere/Zuchttiere, Leguminosenanbau und die Nährstoffabfuhr aus dem Betrieb durch verkaufte tierische/pflanzliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Nutztiere erfassen und aufzeichnen.

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