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Dioxin-Meldepflicht mit Einschränkung?

Gegen einzelne Punkte des Dioxin-Aktionsplans (14-Punkte-Plan) gibt es offenbar Widerstand der Berliner Unionsfraktion. Die Bundesregierung lenkt offenbar in einem wichtigen Punkt ein.

Lesezeit: 1 Minuten

Gegen einzelne Punkte des Dioxin-Aktionsplans (14-Punkte-Plan) gibt es offenbar Widerstand der Berliner Unionsfraktion. Die Bundesregierung lenkt offenbar in einem wichtigen Punkt ein.

Die Meldepflicht überhöhter Dioxinwerte an den Staat, zu der private Labore künftig verpflichtet sein sollen, soll nicht gelten, wenn es sich um Produkte handelt, die noch nicht bis in die Regale der Supermärkte gelangt sind. Solche Meldungen der Labore zu überhöhten Dioxinwerten bei gestoppten, noch im Lager oder Produktionsprozess steckenden Erzeugnissen sollen lediglich in das noch zu verankernde Dioxinmonitoring einfließen. Dieses ist anonymisiert.

Einig ist man sich in Berlin offenbar, dass die Zahl der Eigenkontrollen nicht sinken und eine Abwanderung der Labortests ins Ausland verhindert werden soll. Der Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) im Bundestag scheint nun nichts mehr im Wege zu stehen. Mit der geplanten Änderung kommt man zugleich Forderungen des Bundesrats von Mitte März entgegen. AgE

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