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Düngeverordnung: Auch die Mittelstandsunion macht Druck

In der CDU und CSU mehren sich die Initiativen, die einen Aufschub für die Nachschärfung Düngeverordnung fordern. Die Mittelstandsunion hat sich am Wochenende dem Apell der Unions Agrarpolitiker angeschlossen. Dabei ist der EU-Kommission bereits der von der Bundesregierung geplante Zeitplan bis Mai 2020 viel zu langsam.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) fordert mehr Zeit bei der Umsetzung der Düngeverordnung. Vor einer erneuten Verschärfung sollten „zwingend die Ergebnisse des nächsten Nitratberichts“ abgewartet werden, beschloss der MIT-Bundesvorstand einstimmig am Freitagabend. Der nächste Nitratbericht des Bundesumweltministerium erscheint kommendes Jahr. Der MIT schließt sich damit den Agrarpolitikern der Union an, die dazu zuvor aufgerufen hatten. Bundesvorsitzender der MIT ist der CDU Bundestagsabgeordnete aus Nordrhein-Westfalen, Carsten Linnemann, Mitglied ist auch die CDU-Agrarpolitikerin Gitta Connemann. „Unsere Landwirte haben noch mit der erst 2017 reformierten Düngeverordnung zu kämpfen. Die geplanten Verschärfungen setzen die Existenz tausender Landwirte aufs Spiel“, sagte Linnemann. In ihrem Beschluss kritisieren die Wirtschaftspolitiker explizit auch die pauschale Reduktion der Stickstoffdüngung in den mit Nitrat belasteten Gebieten um 20 Prozent.

EU-Kommission ist schon Inkrafttreten 2020 zu langsam

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Der EU-Kommission geht allerdings bereits der von der Bundesregierung bisher geplante Zeitplan für die Nachschärfung der Düngeverordnung nicht schnell genug. Die Neuerungen sollten eigentlich im Mai 2020 in Kraft treten. Dieser Zeitplan sei „nicht ehrgeizig genug, um eine rasche Verbesserung der Situation der Nitratverschmutzung vor Ort zu gewährleisten“, hatte der EU-Umweltkommissar Karmenu Vella in seinem Brief an die beiden zuständigen Bundesministerinnen, Schulze und Klöckner, Mitte März geschrieben. Er begründet das unter anderem auch mit „dem Grundsatz der Gleichbehandlung mit anderen Mitgliedstaaten“ und spielte damit auf die Auflagen an, die die EU-Kommission von den Nachbarländern Niederlande und Dänemark verlangt hatte.

Doch noch Abkehr vom 20 Prozent Abschlag?

Derweil hat es bis zum heutigen 1. April noch kein Einvernehmen von Bundesumwelt- und Landwirtschaftsministerium über die von EU-Kommission erneut geforderten Nachbesserungen bei der Düngeverordnung gegeben. Die Verhandlungen darüber, welchen Vorschlag man der Europäischen Kommission präsentieren wird, sollen zu Beginn dieser Woche fortgesetzt werden. BMEL Staatssekretär Hermann Onko Aeikens lässt erneut keinen Zweifel daran, dass man den zusätzlichen Forderungen der Kommission hinsichtlich der Sperrfristen bei Festmist und Grünland sowie der Düngung auf Hangflächen werde nachkommen müssen. Im Interview mit Agra Europe (AgE) kündigt er allerdings an, über den in der landwirtschaftlichen Praxis scharf kritisierten 20-prozentigen Abschlag bei der Stickstoffdüngung in belasteten Gebieten noch einmal mit dem Bundesumweltministerium und der Brüsseler Administration zu diskutieren. Zugleich warnte er vor überzogenen Erwartungen an den Verhandlungsspielraum gegenüber der Europäischen Kommission. Deutschland stehe unmittelbar vor einem Zweitverfahren mit Strafzahlungen. „Wenn das seitens der Europäischen Kommission durchgesetzt wird, müssen wir die EU-Auflagen trotzdem erfüllen und können nicht mehr diskutieren“, schilderte der Staatssekretär die Sachlage.

Klöckner hat bisher vor allem Hilfen in Aussicht gestellt

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hatte gemeinsam mit ihrer Kollegin aus NRW, Ursula Heinen Esser, am Sonntag einen 7-Punkte-Plan mit Fördermaßnahmen vorgelegt. Die Hilfen sollen die Landwirte bei der Bewältigung der geplanten Maßnahmen unterstützen. Der Plan enthielt keine Veränderungen bei den bisher für die Landwirtschaft angedachten Maßnahmen zur Verschärfung der Düngeverordnung. Für diese hatte das BMEL letzte Woche Erleichterungen für den geplanten verpflichtenden Zwischenfruchtanbau in roten Gebieten nach Kulturen mit einem späten Erntezeitpunkt vorgeschlagen. Die Berechnung des Betriebsdurchschnitts der 170 kg N/ha sollte im Gegenzug aber strikter werden.

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