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Einigung im Gentechnikstreit

Die große Koalition will Lebensmittel auch bei der Verwendung bestimmter genveränderter Zusatzstoffe als gentechnikfrei kennzeichnen.

Lesezeit: 4 Minuten

Nach wochenlangem Streit einigten sich Union und SPD nach langen Verhandlungen am Sonntagabend abschließend über das Gentechnikgesetz. Bundesagrarminister Horst Seehofer und die Koalition wollen damit angesichts von Risiken die Regeln zum Anbau von Genmais verschärfen, die Forschung aber erleichtern. Das Gentechnikgesetz soll noch im Januar im Bundestag beschlossen werden, damit der Bundesrat es im Februar unter Dach und Fach bringen kann, meldet die Tagesschau. Für die Kennzeichnung von Lebensmitteln "ohne Gentechnik" sollen allerdings strenge Voraussetzungen gelten. Falls genveränderte Zusatzstoffe zur Herstellung verwendet werden, müssen sie in der EU-Öko-Verordnung zugelassen sein, und es darf keine Alternative zur Verwendung geben. Für Bundesagrarminister Horst Seehofer (CSU) dürfte die Einigung ein Triumph sein, konnte er sich doch mit dem Gesetz doch auch gegen Forderungen aus den eigenen Reihen nach strengeren Kriterien durchsetzen. Sein Ziel, dass etwa Vitaminzusätze im Futter, die von genveränderten Bakterien produziert wurden, der Etikettierung "ohne Gentechnik" nicht im Weg stehen, hat er erreicht. Die SPD-Fraktion ihrerseits erhofft sich von der Kennzeichnung mehr Druck auf die Industrie. Beim Genmaisanbau soll wie bereits beschlossen ein Sicherheitsabstand von 150 m zu Mais und von 300 m zu Öko-Mais gelten. Die Koalition will aber schärfere Regeln, falls ein Landwirt dies über Absprachen mit dem Nachbarbauern umgehen will. Dann muss der Nachbar über Rechtsfolgen aufgeklärt werden, seine Produkte kennzeichnen, und die Absprache soll im öffentlichen Standortregister festgeschrieben werden. Generell gilt eine Kennzeichnungspflicht erst ab einem Anteil genveränderter Stoffe von 0,9 %, bei Unterschreitung der Abstände aber von 0 %. Die Koalition hatte sich bereits im Sommer grundsätzlich auf das Gentechnikgesetz geeinigt. Strittig war die Kennzeichnung "ohne Gentechnik". Umweltverbände warnen vor Risiken und fürchten eine Verunreinigung durch Genmais, der resistent gegen den Schädling Maiszünsler sein soll.


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Peter Bleser: Anbau ermöglichen, Forschung erleichtern


Zum Koalitionskompromiss zur Grünen Gentechnik hat sich der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser in einer Mitteilung geäußert, die wir hier ungekürzt und wörtlich wiedergeben: Der am gestrigen Abend zwischen Vertretern der Unionsfraktion und der SPD nach langen Verhandlungen gefundene Kompromiss zum Gentechnikgesetz ist zufrieden stellend. Erfreulich ist, dass die Landwirte in Deutschland nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen der nächsten Wochen zur neuen Aussaat endlich auf klare Regeln zum Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen zurückgreifen können. Für genehmigte Forschungsanlagen sieht das Gesetz Erleichterungen vor, die vor allem unnötige Bürokratie vermeiden, die aber keine Auswirkungen auf die Sicherheit solcher Anlagen haben. Das Gesetz sieht für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ausdrücklich vor, dass sich Landwirte im Rahmen einer nachbarschaftlichen Vereinbarung darauf verständigen können, auch einen geringeren Abstand als die vorgesehenen 150 bzw. 300 Meter bei Mais einzuhalten. Für den Fall dieser zulässigen Abweichung von den Vorgaben der guten fachlichen Praxis (GFP) wurde vereinbart, dass diese Absprache auch im Standortregister einzutragen ist. Des Weiteren werden klare Vorgaben gemacht, wie betroffene Nachbarn über eine Anbauplanung von GVO-Pflanzen zu informieren sind. Diese Regeln stellen klar, dass es sich bei diesem Instrument nicht um ein "Umgehen" gesetzlicher Regelungen handelt, sondern um ein gesetzlich vorgesehenes Mittel der nachbarschaftlichen Absprache. Bei den Vorschriften zur Kennzeichnung "ohne Gentechnik" hat sich die Unionsfraktion in weiten Teilen durchgesetzt. Zwar kommt es im Bereich der Futtermittelzusatzstoffe zu einer Anlehnung an die Praxis bei der Kennzeichnung von Öko-Lebensmitteln. Dadurch können Lebensmittel mit "ohne Gentechnik" gekennzeichnet werden, auch wenn bei der Herstellung bestimmte gentechnisch hergestellte Zusatzstoffe verwendet wurden, die durch ein GVO-freies Produkt nicht ersetzt werden können und die nach der EU-Öko-Verordnung zugelassen sind. Diese Regelung geht aber nicht so weit, wie es ursprünglich vom Koalitionspartner gefordert worden war. Den Ausnahmen sind klare Grenzen gesetzt. Kritisch beurteilt, aber letztlich im Sinne des Gesamtkompromisses mitgetragen wurde von der Union auch die Festlegung eines Zeitraums vor Herstellung eines mit "ohne Gentechnik" gekennzeichneten Lebensmittels, in dem kein gentechnisch verändertes Futter verabreicht werden darf. Vor diesem Zeitraum dürfen auch gentechnisch veränderte Futtermittel zum Einsatz kommen. Der Markt, d. h. der Verbraucher wird letztlich darüber entscheiden, ob er Produkte eines Tieres, was nur in einem Teil seines Lebens gentechnikfrei gefüttert wurde, als "ohne Gentechnik" akzeptieren und erwerben wird oder nicht. Die Unionsfraktion steht zu diesem Kompromiss, denn er führt im Ergebnis zu klaren Regeln für den Anbau von Gentechnik in Deutschland, ohne die Koexistenz zwischen Landwirten mit oder ohne Gentechnik zu gefährden.


SPD: Durchbruch für Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher



Zur Einigung der Koalition über die Regelung zur "Ohne Gentechnik" - Kennzeichnung von Lebensmittel tierischen Ursprungs erklären der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Ulrich Kelber und die stellvertretende verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Elvira Drobinski-Weiß:


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